Deutsche Tageszeitung - Brandanschlag auf Asylheim im Saarland 1991: BGH entscheidet in zwei Wochen

Brandanschlag auf Asylheim im Saarland 1991: BGH entscheidet in zwei Wochen


Brandanschlag auf Asylheim im Saarland 1991: BGH entscheidet in zwei Wochen
Brandanschlag auf Asylheim im Saarland 1991: BGH entscheidet in zwei Wochen / Foto: © AFP/Archiv

Mehr als 33 Jahre nach einem tödlichen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im Saarland hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sich damit beschäftigt. Er überprüfte am Donnerstag das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das im Oktober 2023 den heute 53 Jahre alten Peter S. wegen Mordes und zwölffachen versuchten Mordes schuldig gesprochen hatte. Eine Entscheidung fiel in Karlsruhe noch nicht - sie soll in zwei Wochen verkündet werden. (Az. 3 StR 149/24)

Textgröße ändern:

Bei dem Feuer im September 1991 in der Stadt Saarlouis starb der 27 Jahre alte Samuel Yeboah, ein Bewohner des Hauses. Die übrigen Bewohner konnten sich retten. Teils sprangen sie aus dem Fenster oder liefen über die brennende Treppe. Einige von ihnen wurden verletzt. Yeboah geriet in einer Feuerwand und rief zehn bis 15 Minuten lang um Hilfe, wie das Koblenzer Gericht feststellte. Er wurde aus dem Haus befreit, starb aber im Krankenhaus an seinen schweren Verbrennungen.

Der Anschlag blieb jahrzehntelang unaufgeklärt. Wegen neuer Erkenntnisse wurden die Ermittlungen vor knapp fünf Jahren wieder aufgenommen. Eine Zeugin wandte sich an die Polizei und erzählte, dass sich S. ihr gegenüber bei einem Grillabend mit der Tat gebrüstet habe. "Das war ich, und sie haben mich nie erwischt", soll er gesagt haben. Die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall. Anfang April 2022 wurde S. festgenommen.

Nach den Feststellungen des Koblenzer Gerichts verkehrte er in der nationalsozialistisch ausgerichteten Skinheadszene von Saarlouis. Nach einem Treffen mit gleichgesinnten Bekannten in einer Kneipe, bei dem über die rassistischen Ausschreitungen von Hoyerswerda gesprochen wurde, verschüttete er demnach am 19. September 1991 am sehr frühen Morgen Benzin in der Unterkunft und zündete sie an. S. legte ein Teilgeständnis ab.

Zur Tatzeit war er erst 20 und wurde darum nach Jugendstrafrecht zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Gegen das Urteil legten sowohl die Bundesanwaltschaft als auch der Angeklagte sowie vier Nebenkläger Revision beim BGH ein. Bei den Nebenklägern handelt es sich um Bewohner der Unterkunft, die bei dem Brand ihr Leben retten konnten. Sie wollen erreichen, dass S. auch wegen versuchten Mordes zu ihrem Nachteil verurteilt wird.

Dem Oberlandesgericht zufolge ging der Angeklagte in Bezug auf acht Menschen davon aus, dass sich diese rechtzeitig in Sicherheit bringen würden. Sie waren in einem Eckzimmer nahe dem Eingang und feierten einen Geburtstag, als er die Unterkunft anzündete. Darum sah das Koblenzer Gericht für diese acht Fälle keinen Tötungsvorsatz.

Das sei ein Rechtsfehler, argumentierte der Anwalt der Nebenklage nun. Die Bewohner hätten nicht nur durch Flammen, sondern auch beispielsweise durch Rauchgase sterben können - oder beim Retten anderer Bewohner. Er nannte das Beispiel eines Mandanten, der in das brennende Haus zurückgelaufen war, um seinen schlafenden Zimmernachbarn zu retten. Dem Angeklagten sei es mindestens egal gewesen, ob die vier Menschen sterben, sagte der Anwalt.

Die Verteidiger von S. wollen den Fall neu verhandeln lassen. Sie argumentierten, dass es Lücken in der Beweiswürdigung gebe. Beispielsweise sei nicht festgestellt worden, wo der Benzinkanister herkam und wie die Tat sich konkret abgespielt habe. Außerdem verwiesen sie darauf, dass der Angeklagte mit seinem "von Reue geprägten" Teilgeständnis erheblich zur Aufklärung beigetragen habe.

Dabei spiele auch der Erziehungsgedanke eine Rolle, argumentierte die Verteidigung. Der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer verwies allerdings darauf, dass dieser Gedanke mit dem zunehmenden Alter von Angeklagten an Bedeutung verliere. S. war bei seiner Verurteilung bereits 52.

Die Vertreter der Bundesanwaltschaft, die den Koblenzer Prozess betreuten, hatten zwar Revision eingelegt. Der für die Revision zuständige Vertreter der Karlsruher Behörde beantragte vor dem BGH allerdings, diese zu verwerfen. Er sah nach Überprüfung der Lage keine Rechtsfehler in dem Koblenzer Urteil. Die Entscheidung des BGH soll am 23. Januar verkündet werden.

(G.Khurtin--DTZ)

Empfohlen

43 Jahre nach Mord an Sexarbeiter in Hamburg: Urteil gegen 61-Jährigen rechtskräftig

Mehr als 43 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines transsexuellen Prostituierten in Hamburg ist der Schuldspruch gegen den wegen Mordes verurteilten Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des heute 61-jährigen Mannes, der die Tat im Alter von 18 Jahren begangen haben soll. Wie das Gericht am Montag in Karlsruhe weiter mitteilte, war der Beschuldigte vom Landgericht Hamburg im Mai 2026 zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Beschädigter Zaun an Leipziger Flughafen: 20-Jähriger soll Autounfall gebaut haben

Nach der Beschädigung eines Sicherheitszauns am Leipziger Flughafen hat sich ein 20-Jähriger als mutmaßlicher Verursacher der Polizei gestellt. Der Mann soll im Bereich des Flughafens die Kontrolle über ein Auto verloren und damit den Zaun durchbrochen haben, wie die Polizei am Montag mitteilte. Im August war der Flughafen in die Schlagzeilen geraten, als dort eine mit Sprengstoff beladene Drohne entdeckt wurde.

Nach Krawallen: Macron lehnt Rücktrittsgesuch von Innenminister Nuñez ab

Nach den schweren Ausschreitungen am Rande eines landesweiten Protesttages in Frankreich hat Präsident Emmanuel Macron nach Angaben des Élysée-Palasts den Rücktritt von Innenminister Laurent Nuñez abgelehnt. Der Minister habe dem Präsidenten am Sonntag seinen Rücktritt angeboten, erklärte der Palast am Montag. Macron habe dies jedoch mit Verweis auf die "notwendige Kontinuität bei der Führung der Sicherheitskräfte" zurückgewiesen.

Brasilien: Lula und Bolsonaro überziehen sich in TV-Duell gegenseitig mit Vorwürfen

Eine Woche vor der entscheidenden zweiten Runde der Präsidentschaftswahl in Brasilien haben sich Amtsinhaber Luiz Inácio Lula da Silva und sein Herausforderer Flávio Bolsonaro in einem TV-Duell gegenseitig mit Vorwürfen und Beleidigungen überzogen. Lula entfernte sich am Sonntag demonstrativ kurzzeitig von Bolsonaro und erklärte, er wolle "Abstand zu einem Milizionär" halten. Damit spielte er auf angebliche Verbindungen des Abgeordneten zu kriminellen Banden an, die weite Teile der Armenviertel von Rio de Janeiro kontrollieren.

Textgröße ändern: