Deutsche Tageszeitung - Kunst oder nicht: BGH verhandelt über Urheberschutz für Birkenstock-Sandalen

Kunst oder nicht: BGH verhandelt über Urheberschutz für Birkenstock-Sandalen


Kunst oder nicht: BGH verhandelt über Urheberschutz für Birkenstock-Sandalen
Kunst oder nicht: BGH verhandelt über Urheberschutz für Birkenstock-Sandalen / Foto: © AFP/Archiv

Sandalen von Birkenstock mit ihrem charakteristischen Fußbett gelten als Designklassiker - ob sie auch Kunst und damit urheberrechtlich geschützt sind, soll nun der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Er verhandelte am Donnerstag in Karlsruhe über Urteile des Oberlandesgerichts Köln. Dieses hatte Klagen von Birkenstock gegen Konkurrenten im Januar 2024 abgewiesen. (Az. I ZR 16/24 u.a.)

Textgröße ändern:

Der Schuhhersteller aus Rheinland-Pfalz, der inzwischen zum französischen Luxusgüterkonzern LVMH gehört, hatte sich zunächst an das Kölner Landgericht gewandt und Recht bekommen. Er störte sich daran, dass Konkurrenten - darunter Tchibo - andere Sandalen verkauften, die Birkenstock als Imitate betrachtet. Mit den Klagen wollte Birkenstock erreichen, dass die Schuhe der Konkurrenz zurückgerufen oder vernichtet und nicht mehr verkauft werden.

Unter anderem geht es vor Gericht um die Klassiker "Madrid" von 1963 und "Arizona" von 1973. Das sind Sandalen mit einer beziehungsweise zwei Schnallen, hinzu kommt ein jüngeres Modell mit Zehentrenner und ein Clog. Die zentrale Frage ist, ob Erfinder Karl Birkenstock daran Urheberrechte erworben hat. Dafür müsste es sich bei den Schuhen um Werke der angewandten Kunst handeln. Sie müssten also eine eigene kreative Schöpfung sein. Nach dem Urheberrecht sind Kunstwerke bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Karl Birkenstock lebt noch.

Das Landgericht gab der Klage von Birkenstock im Mai 2023 statt. Die beklagten Konkurrenten zogen vor das Oberlandesgericht, das die Sache anders sah als Birkenstock. Es berücksichtigte zwar, dass es sich bei den Birkenstock-Sandalen um Designklassiker handelt. Für Kunst hielt es sie allerdings nicht. Der kreative Gestaltungsspielraum werde durch den Zweck der Schuhe eingeschränkt, erklärte es. Nur zwischen verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten auszuwählen, reiche für die Einstufung als angewandte Kunst nicht aus.

Das Oberlandesgericht wies die Klage von Birkenstock darum ab. Daraufhin wandte sich der Schuhhersteller an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Eine Entscheidung fiel am Donnerstag in Karlsruhe noch nicht, auch der Termin für eine Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

43 Jahre nach Mord an Sexarbeiter in Hamburg: Urteil gegen 61-Jährigen rechtskräftig

Mehr als 43 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines transsexuellen Prostituierten in Hamburg ist der Schuldspruch gegen den wegen Mordes verurteilten Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des heute 61-jährigen Mannes, der die Tat im Alter von 18 Jahren begangen haben soll. Wie das Gericht am Montag in Karlsruhe weiter mitteilte, war der Beschuldigte vom Landgericht Hamburg im Mai 2026 zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Beschädigter Zaun an Leipziger Flughafen: 20-Jähriger soll Autounfall gebaut haben

Nach der Beschädigung eines Sicherheitszauns am Leipziger Flughafen hat sich ein 20-Jähriger als mutmaßlicher Verursacher der Polizei gestellt. Der Mann soll im Bereich des Flughafens die Kontrolle über ein Auto verloren und damit den Zaun durchbrochen haben, wie die Polizei am Montag mitteilte. Im August war der Flughafen in die Schlagzeilen geraten, als dort eine mit Sprengstoff beladene Drohne entdeckt wurde.

Nach Krawallen: Macron lehnt Rücktrittsgesuch von Innenminister Nuñez ab

Nach den schweren Ausschreitungen am Rande eines landesweiten Protesttages in Frankreich hat Präsident Emmanuel Macron nach Angaben des Élysée-Palasts den Rücktritt von Innenminister Laurent Nuñez abgelehnt. Der Minister habe dem Präsidenten am Sonntag seinen Rücktritt angeboten, erklärte der Palast am Montag. Macron habe dies jedoch mit Verweis auf die "notwendige Kontinuität bei der Führung der Sicherheitskräfte" zurückgewiesen.

Brasilien: Lula und Bolsonaro überziehen sich in TV-Duell gegenseitig mit Vorwürfen

Eine Woche vor der entscheidenden zweiten Runde der Präsidentschaftswahl in Brasilien haben sich Amtsinhaber Luiz Inácio Lula da Silva und sein Herausforderer Flávio Bolsonaro in einem TV-Duell gegenseitig mit Vorwürfen und Beleidigungen überzogen. Lula entfernte sich am Sonntag demonstrativ kurzzeitig von Bolsonaro und erklärte, er wolle "Abstand zu einem Milizionär" halten. Damit spielte er auf angebliche Verbindungen des Abgeordneten zu kriminellen Banden an, die weite Teile der Armenviertel von Rio de Janeiro kontrollieren.

Textgröße ändern: