Deutsche Tageszeitung - Gericht: Gebrochenes Bein beim Hund ist nicht die Schuld des Ballwerfers

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Gericht: Gebrochenes Bein beim Hund ist nicht die Schuld des Ballwerfers


Gericht: Gebrochenes Bein beim Hund ist nicht die Schuld des Ballwerfers
Gericht: Gebrochenes Bein beim Hund ist nicht die Schuld des Ballwerfers / Foto: ©

Wenn sich ein Hund beim Springen nach einem Ball ein Bein bricht, ist das nicht die Schuld des Ballwerfers. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Es wies damit die Schadensersatzklage einer Halterin gegen ihren früheren Lebensgefährten ab.

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Laut Gericht hatte der Mann dem Hund zum ersten Geburtstag einen Fußball geschenkt. Anschließend spielte er mit dem Hund, der den geworfenen Ball zurückholen sollte. Nach etwa einer halben Stunde sprang das Tier so hoch in die Luft, dass es mit seinem gesamten Gewicht auf seinem linken Hinterbein aufkam und es sich brach.

Die Frau forderte daraufhin neben den Behandlungskosten 18.000 Euro Schadensersatz von dem Mann, weil der Hund durch die Verletzung nicht mehr zuchttauglich sei. Das Landgericht wies die Klage ab. Mit ihrer Beschwerde scheiterte die Halterin nun auch beim OLG.

Der Knochenbruch hänge nicht kausal mit dem Werfen des Balles zusammen und sei ein "gänzlich unwahrscheinliches Ereignis" gewesen, begründete das Gericht die Entscheidung. Grundsätzlich habe der Mann davon ausgehen können, dass der Hund "tiertypische Handlungen wie das Springen" ohne Verletzungen ausüben könne. Welches Verhalten für einen Hund typisch sei, gehöre in den Grundzügen zu allgemein bekannten Tatsachen.

Eine Verletzung sei ein allgemeines Lebensrisiko, führte das OLG weiter aus. Zudem sei nicht hinnehmbar, in einer vergleichbaren Situation einen spielenden Hund haftungsrechtlich besser zu behandeln als einen Menschen.

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

Richterstreit: Steinmeier tadelt Koalition - Merz räumt Fehleinschätzung ein

Das Scheitern der Neuwahl von Verfassungsrichtern im Bundestag schlägt hohe Wellen in der deutschen Politik. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sagte am Sonntag, die Koalition habe sich durch den Streit um die Richterwahl "selbst beschädigt". Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) räumte Fehleinschätzungen auf Seiten der Union ein - und versprach: "Beim nächsten Mal machen wir es besser." Zeitdruck für die Neubesetzung der Richterstellen sehe er aber nicht.

Tausende Menschen nehmen an Angelusgebet von Papst Leo XIV. in Castel Gandolfo teil

Tausende Menschen sind am Sonntag in das Bergdorf Castel Gandolfo geströmt, um am ersten Angelusgebet von Papst Leo XIV. vor dessen Sommerresidenz teilzunehmen. "Ich bin froh, unter euch zu sein", sagte der Papst vor den Toren seiner Residenz. Er bedankte sich für die "herzliche Begrüßung".

"Selbst beschädigt": Steinmeier tadelt Koalition wegen Richterstreit

Das Scheitern der Neuwahl von Verfassungsrichtern im Bundestag schlägt hohe Wellen in der deutschen Politik. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sagte am Sonntag im ZDF, die Koalition habe sich durch den Streit um die Richterwahl "selbst beschädigt". In der SPD machte sich der Ärger darüber Luft, dass die Unionsfraktion nicht wie zugesagt die Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin wählen wollte. Die SPD-Fraktion bot der CDU/CSU ein klärendes Gespräch mit der Juristin an, die ihre Kandidatur aufrecht erhält.

Steinmeier hält Koalition nach Richterstreit für "beschädigt"

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hält die schwarz-rote Regierungskoalition nach der verschobenen Wahl der Verfassungsrichter für "beschädigt". "Ich glaube, wenn man einen Blick in die Zeitungen vom Wochenende wirft, dann lernt man sofort, die Koalition hat sich jedenfalls selbst beschädigt", sagte Steinmeier am Sonntag im "Sommerinterview" des ZDF. Der Bundespräsident drängte darauf, "in näherer Zeit" eine Entscheidung über die Verfassungsrichter zu treffen.

Textgröße ändern:

Anzeige Bild