Deutsche Tageszeitung - Urteil nach tödlichem Anschlag auf Asylheim in Saarlouis 1991 rechtskräftig

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Urteil nach tödlichem Anschlag auf Asylheim in Saarlouis 1991 rechtskräftig


Urteil nach tödlichem Anschlag auf Asylheim in Saarlouis 1991 rechtskräftig
Urteil nach tödlichem Anschlag auf Asylheim in Saarlouis 1991 rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Mehr als 33 Jahre nach einem tödlichen Brandanschlag auf eine Unterkunft für Asylbewerber im Saarland ist das Mordurteil gegen den Täter rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf am Donnerstag die gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts in Koblenz eingelegten Revisionen. Dieses hatte den zur Tatzeitpunkt 20-jährigen Beschuldigten wegen des Anschlags von 1991 zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Bei dem Feuer in dem von insgesamt 21 Flüchtlingen bewohnten Gebäude war der 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah gestorben. Das Gericht in Koblenz sprach den Beschuldigten deshalb im Oktober 2023 unter anderem des Mordes sowie des mehrfachen versuchten Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung schuldig. Dagegen gingen mit unterschiedlichen Begründungen sowohl Bundesanwaltschaft als auch Nebenklage und Verteidigung in Revision.

Nun wies der Bundesgerichtshof sämtliche Revisionen als unbegründet ab. Die Prüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler ergeben, erklärte das höchste deutsche Straf- und Zivilgericht. "Insbesondere" die Beweiswürdigung sei nicht zu beanstanden. Das Urteil sei damit rechtskräftig.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Nach Eklat in Koalition: Bundestag verschiebt Wahl aller Verfassungsrichter

Eklat in der Regierungskoalition um die Wahl neuer Verfassungsrichter: Nach Vorbehalten der Union gegen eine SPD-Kandidatin hat der Bundestag am Freitag die geplante Neubesetzung von drei Richterposten beim Bundesverfassungsgericht verschieben müssen.

Posten von Urlaubserlebnissen für viele fast so wichtig wie Reisen selbst

Ob Strand, Poolparty oder Bergwanderung: Das Teilen eigener Urlaubserlebnisse hat für viele eine ähnlich hohe Priorität wie das Reisen selbst. Für jeden zweiten Urlauber, der soziale Medien nutzt, gehört das Posten von Bildern oder Videos im eigenen Urlaub dazu, wie eine am Freitag veröffentlichte Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom zeigt.

Nach Tiktok-Untersuchung: China weist Verwicklung in Speicherung von Daten zurück

Nach der Einleitung einer EU-Untersuchtung gegen das Onlinenetzwerk Tiktok wegen der Speicherung von Nutzerdaten in China hat die Regierung in Peking jedwede Verwicklung in eine illegale Lagerung von Daten von sich gewiesen. Die chinesische Regierung "hat nie und wird nie von Firmen oder Einzelpersonen verlangen, illegal Daten zu sammeln oder zu speichern", sagte die Sprecherin des Außenministeriums, Mao Ning, am Freitag.

Klage gegen X wegen Hasspostings: Deutsche Gerichte sehen keine Zuständigkeit

Deutsche Gerichte sind für Klagen gegen das soziale Netzwerk X international nicht zuständig, wenn es sich nicht ausdrücklich um Verbraucherklagen handelt. Das Berliner Kammergericht bestätigte mit einem am Freitag verkündeten Urteil eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung zweier Klägerinnen gegen die Social-Media-Plattform zurück. (Az 10 U 104/24)

Textgröße ändern:

Anzeige Bild