Deutsche Tageszeitung - Anklage nach Schuss von Feuerwerksrakete in Wohnung in Berlin erhoben

Anklage nach Schuss von Feuerwerksrakete in Wohnung in Berlin erhoben


Anklage nach Schuss von Feuerwerksrakete in Wohnung in Berlin erhoben
Anklage nach Schuss von Feuerwerksrakete in Wohnung in Berlin erhoben / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Abschuss einer Feuerwerksrakete in eine Wohnung am Silvesterabend in Berlin hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 23-Jährigen erhoben. Ihm wird versuchte schwere Brandstiftung, versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Laut Medienberichten soll es sich bei dem Mann um einen Influencer aus dem Westjordanland handeln.

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Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am Abend des 31. Dezember eine Rakete gezielt in die Wohnung eines Mehrfamilienhauses in Neukölln geschossen zu haben. Die Rakete traf das Fenster der Wohnung im dritten Stock und zerstörte es. Durch das entstandene Feuer wurden die Möbel im Schlafzimmer des 53-jährigen Wohnungsinhabers beschädigt.

Weil er die brennenden Überreste der Rakete aus dem Fenster warf, habe der 53-Jährige ein Übergreifen des Feuers auf die Wohnung verhindert. Er selbst und seine Familie blieben unverletzt. Die Tat soll der 23-Jährige gefilmt und auf seinem Instagram-Profil veröffentlicht haben. Dabei sei es ihm darum gegangen, ein möglichst großes mediales Interesse auf sich zu ziehen.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, rücksichtslos und aus Eigennutz gehandelt zu haben. Er habe die Gesundheit und das Eigentum Anderer seinem eigenen Interesse untergeordnet, erklärte die Behörde. Binnen 24 Stunden sei das Video auf seinem Instagram-Profil mehr als sechs Millionen Mal aufgerufen worden sein. Nach mehr als 36 Stunden habe er es gelöscht.

Der 23-Jährige wurde am 4. Januar am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen. Seit dem 5. Januar sitzt er in Untersuchungshaft. Zu den Vorwürfen schweige er, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Anklage wurde zum Landgericht Berlin I erhoben. Es entscheidet über die Prozesseröffnung.

(O.Zhukova--DTZ)

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