Deutsche Tageszeitung - Haftbefehl gegen bosnischen Serbenführer Dodik aufgehoben

Haftbefehl gegen bosnischen Serbenführer Dodik aufgehoben


Haftbefehl gegen bosnischen Serbenführer Dodik aufgehoben
Haftbefehl gegen bosnischen Serbenführer Dodik aufgehoben / Foto: © AFP/Archiv

In Bosnien-Herzegowina hat die Justiz den Haftbefehl gegen den bosnischen Serbenführer Milorad Dodik aufgehoben. Dodik sei bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes vorstellig geworden und habe sich dort verhören lassen, erklärten die Ermittlungsbehörde und der Staatsgerichtshof am Freitag in einer gemeinsamen Erklärung. Daher sei der Haftbefehl gegen Dodik "annulliert" und der 66-jährige Serbenführer vorläufig auf freien Fuß gesetzt worden.

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Das Gericht ordnete demnach an, dass sich Dodik regelmäßig bei den Behörden melden muss. Andernfalls werde ein neuer Haftbefehl erlassen.

"Das ist eine wichtige Sache für mich, aber es ist auch wichtig in Bezug auf diejenigen, die böse Absichten hatten und eine Destabilisierung, eine Eskalation der Probleme in Bosnien durch diesen Fall wollten", sagte Dodik im staatlichen TV. "Ich fühle keinen Triumph. Ich bin der Sache überdrüssig", fügte er hinzu.

Der bosnische Staatsgerichtshof hatte den internationalen Haftbefehl gegen Dodik Mitte März erlassen, nachdem dieser einseitig die Zuständigkeit von Justiz und Polizei des bosnischen Zentralstaates für die serbische Entität Republika Srpska für beendet erklärt hatte.

Der Vorstoß war eine Reaktion auf ein Gerichtsurteil gegen Dodik, der wegen Missachtung des Hohen Repräsentanten der UNO für Bosnien und Herzegowina zu einem Jahr Haft verurteilt worden war. Das Vorhaben wurde jedoch später vom Verfassungsgericht kassiert.

Dodik hatte bosnische Serben in den Behörden des Zentralstaats zudem aufgerufen, ihre Posten zu verlassen und stattdessen den Institutionen der Republika Srpska beizutreten.

Bosnien-Herzegowina ist seit dem Friedensabkommen von Dayton aufgeteilt in die überwiegend von bosnischen Serben bewohnte Republika Srpska und die kroatisch-muslimische Föderation Bosnien und Herzegowina. Die beiden halbautonomen Landesteile sind durch eine schwache Zentralregierung verbunden.

(V.Korablyov--DTZ)

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