Deutsche Tageszeitung - Letzte Anhörung in Amtsenthebungsverfahren gegen Südkoreas entmachteten Präsidenten Yoon

Letzte Anhörung in Amtsenthebungsverfahren gegen Südkoreas entmachteten Präsidenten Yoon


Letzte Anhörung in Amtsenthebungsverfahren gegen Südkoreas entmachteten Präsidenten Yoon
Letzte Anhörung in Amtsenthebungsverfahren gegen Südkoreas entmachteten Präsidenten Yoon / Foto: © POOL/AFP

Im Amtsenthebungsverfahren gegen Südkoreas entmachteten Präsidenten Yoon Suk Yeol hat am Dienstag die letzte Anhörung vor dem Verfassungsgericht stattgefunden. Yoon selbst erschien wie auch bei vorherigen Anhörungen zunächst nicht vor Gericht, wie ein AFP-Journalist vor Ort berichtete. Es wurde allerdings erwartet, dass er ein Schlussplädoyer zu seiner Verteidigung halten wird. Das Verfassungsgericht muss entscheiden, ob die vom Parlament beschlossene Amtsenthebung Yoons wegen der kurzzeitigen Ausrufung des Kriegsrechts rechtmäßig ist.

Textgröße ändern:

Yoons Verteidiger verwiesen am Dienstag auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA vom Juli 2024, das den US-Präsidenten weitreichende Immunität für ihre Amtshandlungen gewährt. Yoon könne nicht dafür bestraft werden, als Präsident seine "grundlegenden verfassungsmäßigen Befugnisse" ausgeübt zu haben, so die Argumentation seiner Anwälte. Das US-Urteil "sollte im Kontext von Amtsenthebungsverfahren beachtet werden", forderte Yoons Anwalt Lee Dong Chan.

Für die Anklage führte der Staatsanwalt Lee Gum Gyu das Beispiel seines Sohnes an, der als Soldat gezwungen gewesen wäre, Yoons Ausrufung des Kriegsrechts auszuführen. "Als Bürger und Vater, bin ich wütend und fühle mich von Yoon, der versucht hat, aus meinem Sohn einen Kriegsrechtsoldaten zu machen, verraten", sagte er.

Vor dem Gericht demonstrierten Anhängerinnen und Anhänger des ansonsten in Südkorea weitgehend unbeliebten konservativen Politikers. Die Demonstrierenden forderten das Ende des Amtsenthebungsverfahrens. Sie hielten Schilder hoch, in denen die chinesische Regierung und Nordkorea kritisiert wurden - Yoon hatte die Ausrufung des Kriegsrechts mit der Bedrohung durch Nordkorea gerechtfertigt.

Der entmachtete Präsident hatte am 3. Dezember wegen eines Haushaltsstreits kurzzeitig das Kriegsrecht in Südkorea ausgerufen und das ostasiatische Land damit in eine politische Krise gestürzt. Das Parlament machte jedoch von seinem Vetorecht gegen das Kriegsrecht Gebrauch und votierte später für die Absetzung des Präsidenten. Sechs der acht Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichts müssen für die Amtsenthebung stimmen, damit diese wirksam wird. Eine Entscheidung wird Mitte März erwartet.

Sollte Yoon des Amtes enthoben werden, muss in Südkorea innerhalb von 60 Tagen eine Präsidentschaftswahl stattfinden.

Der unbeliebte konservativen Politiker muss sich wegen der Ausrufung des Kriegsrechts zudem in einem Strafprozess verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm "Aufruhr" vor. Im Falle einer Verurteilung droht dem 64-Jährigen, der seit Januar in Haft sitzt, lebenslange Haft oder die Todesstrafe.

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

US-Politiker und UNO fordern Verzicht auf geplante Liveübertragung einer Hinrichtung

In den USA wächst der Druck auf Verteidigungsminister Pete Hegseth, auf die angekündigte Liveübertragung der Hinrichtung eines zum Tode verurteilten Attentäters zu verzichten. US-Vizepräsident JD Vance äußerte am Freitag Zweifel und sagte, er werde sich einen Livestream nicht anschauen. Republikaner wie auch Demokraten im Kongress erklärten, eine öffentliche Hinrichtung erinnere an autoritäre Regierungen und Extremisten. Das UN-Menschenrechtskommissariat sprach von einer Art "Folter".

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

Textgröße ändern: