Deutsche Tageszeitung - Geld für Privatjet und Luxuswohnung abgezweigt: Lange Haft für Berliner Manager

Geld für Privatjet und Luxuswohnung abgezweigt: Lange Haft für Berliner Manager


Geld für Privatjet und Luxuswohnung abgezweigt: Lange Haft für Berliner Manager
Geld für Privatjet und Luxuswohnung abgezweigt: Lange Haft für Berliner Manager / Foto: © AFP/Archiv

Weil er Unternehmensgelder für Flüge mit einem Privatjet oder die Anmietung einer Luxuswohnung verwendete, ist ein Manager bei einem Berliner Unternehmen für Fleischersatzprodukte zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 49-Jährigen am Donnerstag der Untreue und der Fälschung sogenannter beweiserheblicher Daten schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Zudem ordnete die Kammer die Einziehung von 436.540 Euro an.

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Laut Staatsanwaltschaft hatte sich der Mann nach seiner Ausbildung zum Verkäufer bei einer Supermarktkette in verschiedenen Unternehmen der Lebensmittelbranche hochgearbeitet und war zuletzt als Großkundenbetreuer und Manager tätig. Für das Unternehmen mit Sitz in Berlin-Friedrichshain, das sich auf pflanzenbasierte Fleischersatzprodukte spezialisiert, sollte er das Geschäft in Deutschland und Österreich weiter aufbauen.

Seine Prokura nutzte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft allerdings für private Zwecke - etwa indem er ein Luxusapartment anmietete oder Flüge mit einem Privatjet buchte. Mit der Unternehmenskreditkarte hob er laut Anklage zudem Bargeld ab und tätigte teure Anschaffungen, darunter zwei hochpreisige Kaffeevollautomaten. Zudem soll er Scheinrechnungen erstellt und Warenlieferungen ohne vertragliche Grundlage veranlasst haben.

Es ist nicht das erste Mal, dass der 49-Jährige wegen Untreue verurteilt wird. Auch vom Landgericht Duisburg und vom Landgericht Osnabrück wurde er im März 2022 beziehungsweise im Januar 2025 unter anderem wegen Betrugs und Untreue schuldig gesprochen.

Die jeweiligen Strafen wurden nun aufgelöst und Gesamtfreiheitsstrafen gebildet, in einem Fall von vier Jahren und drei Monaten, im anderen Fall von drei Jahren und sechs Monaten. Die Strafen werden nacheinander vollstreckt, also praktisch addiert. Drei Monate gelten bereits als vollstreckt, so dass der Mann insgesamt für siebeneinhalb Jahr in Haft soll.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

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