Deutsche Tageszeitung - AfD-Abgeordnete stellen in Karlsruhe Eilantrag gegen Sondersitzungen von Bundestag

AfD-Abgeordnete stellen in Karlsruhe Eilantrag gegen Sondersitzungen von Bundestag


AfD-Abgeordnete stellen in Karlsruhe Eilantrag gegen Sondersitzungen von Bundestag
AfD-Abgeordnete stellen in Karlsruhe Eilantrag gegen Sondersitzungen von Bundestag / Foto: © AFP/Archiv

Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist ein Eilantrag von fünf AfD-Abgeordneten gegen die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestags zur Verabschiedung der Finanzbeschlüsse von Union und SPD eingegangen. Ein Gerichtssprecher bestätigte am Montag den Eingang eines sogenannten Organstreitverfahrens, das verknüpft ist mit dem Antrag, eine einstweilige Anordnung zu erlassen. Damit wollen die AfD-Abgeordneten letzlich erreichen, dass die geplanten Sondersitzungen nicht stattfinden.

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Die Partei hatte bereits in der vergangenen Woche mit dem Gang nach Karlsruhe gedroht. Union und SPD hatten ein umfangreiches Finanzpaket vereinbart, das neben weitreichenden Ausnahmen von der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben auch ein neues Sondervermögen im Umfang von 500 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur vorsieht.

Für die dafür erforderlichen Verfassungsänderungen ist in Bundestag und Bundesrat jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die SPD und Union zusammen nicht erreichen. Der Bundestag soll dafür in zwei Sondersitzungen an diesem Donnerstag und am 18. März zusammenkommen. Nach der Konstituierung des neuen Bundestags am 25. März wäre eine Zweidrittelmehrheit nur noch mit Stimmen der bei der Wahl im Februar deutlich erstarkten AfD oder der Linkspartei möglich.

Auch die Linke behält sich weiter eine Klage gegen die geplante Abstimmung vor. Die Partei werde das im Laufe des Montags entscheiden, kündigte ihr Vorsitzender Jan van Aken bei den Sendern RTL und ntv an.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) stellte am Montagmorgen im ARD-"Morgenmagazin" klar, dass sie rechtlich keine andere Möglichkeit habe, als den alten Bundestag einzuberufen. Dazu sei sie verpflichtet, wenn ein Drittel der Abgeordneten dies beantrage. Dies sei aufgrund des von Union und SPD dazu gestellten Antrages der Fall.

Neben dem Antrag der AfD-Abgeordneten liegt in Karlsruhe bereits die Verfassungsbeschwerde eines Bürgers gegen die Sondersitzungen vor, die ebenfalls mit einem Eilantrag verknüpft ist, wie der Sprecher sagte.

(P.Tomczyk--DTZ)

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