Deutsche Tageszeitung - Gericht: Werbung für Cannabisbehandlungen auf Internetportal war wettbewerbswidrig

Gericht: Werbung für Cannabisbehandlungen auf Internetportal war wettbewerbswidrig


Gericht: Werbung für Cannabisbehandlungen auf Internetportal war wettbewerbswidrig
Gericht: Werbung für Cannabisbehandlungen auf Internetportal war wettbewerbswidrig / Foto: © AFP/Archiv

Die in der Vergangenheit geschaltete Werbung eines Portals für die Vermittlung von Cannabisbehandlungen ist einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main zufolge wettbewerbswidrig gewesen. Laut einem Urteil vom Donnerstag verstießen Teile der Werbung gegen das Laienwerbeverbot. Außerdem bemängelte das Gericht Verträge mit Ärzten, die das Portal nach eigenen Angaben mittlerweile aber ebenfalls nicht mehr verwendet.

Textgröße ändern:

Das Portal präsentiert sich im Internet als Plattform für die Therapie mit medizinischem Cannabis. Laut hessischer Ärztekammer schloss es mit Ärztinnen und Ärzten Verträge ab, mit denen es sich zu Präsentation ihrer Tätigkeit, einem Terminservice, der Verwaltung der Patientendaten, der stundenweisen Vermietung von Praxisräumen sowie der Liquidation der ärztlichen Leistungen verpflichtete. Im Gegenzug erhielt das Portal einen prozentualen Anteil zwischen 60 und 79 Prozent der ärztlichen Liquidation.

Das Oberlandesgericht folgte weitgehend dem Landgericht Frankfurt am Main, das sich im vergangenen Jahr in erster Instanz mit dem Fall befasste. Das Landgericht habe zu Recht die streitgegenständlichen früheren Verträge bemängelt. Der prozentuale Anteil sei zumindest teilweise als Entgelt für die Zuweisung von Patienten an die Ärzte anzusehen und verstoße daher gegen das ärztliche Berufsrecht, erklärte das OLG.

Auch habe das Landgericht zu Recht den Slogan "Ärztliches Erstgespräch vor Ort oder digital" untersagt. Dieser verstoße gegen das Werbeverbot für Fernbehandlungen, die seinerzeit noch nicht zulässig waren.

Zudem befand das OLG, dass Teile der Werbung gegen das Laienwerbeverbot verstoßen. Die Werbung des Portals sei keine bloße Information zu Cannabis oder eine reine Unternehmenswerbung, sondern produktbezogene Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die beklagte GmbH habe offensichtlich die Absicht gehabt, durch die Werbung die Verschreibung und den Absatz von Cannabis zu fördern, hieß es weiter.

Die Entscheidung des OLG ist nicht rechtskräftig. Hinsichtlich des Laienwerbeverbots ließ der Senat die Revision zu. Zudem besteht die Möglichkeit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde.

(S.A.Dudajev--DTZ)

Empfohlen

Ostermesse im Vatikan: Papst Leo XIV. ruft zu Frieden in der Welt auf

Erstmals seit seinem Amtsantritt hat Papst Leo XIV. am Sonntag die Ostermesse auf dem Petersplatz im Vatikan geleitet und den päpstlichen Segen "Urbi et Orbi" gesprochen. In mehreren Sprachen, unter anderem auf Deutsch, wünschte er "Frohe Ostern". Zugleich rief der Papst nachdrücklich zu Frieden in der Welt auf. "Wer die Macht hat, Kriege zu beginnen", der solle sich "für den Frieden" entscheiden. Dieser Frieden müsse durch "Dialog" erreicht werden.

Drei Menschen in Wald bei Flensburg durch umstürzenden Baum getötet

Beim Ostereier-Suchen in einem Waldstück bei Flensburg sind drei Menschen durch einen umstürzenden Baum getötet worden. Unter den Todesopfern sei ein zehn Monate altes Baby, teilte die Polizei am Sonntag mit. Ein weiteres Unfallopfer wurde demnach schwerverletzt ins Krankenhaus geflogen. Laut Polizei war nach bisherigen Erkenntnissen ein etwa 30 Meter hoher Baum "aufgrund starker Windböen" auf eine Menschengruppe gestürzt.

Leo XIV. wünscht "Frohe Ostern" und ruft zu Frieden in der Welt auf

Erstmals seit seinem Amtsantritt hat Papst Leo XIV. am Sonntag die Ostermesse auf dem Petersplatz geleitet und den päpstlichen Segen "Urbi et Orbi" gesprochen. In mehreren Sprachen, unter anderem auf Deutsch, wünschte er "Frohe Ostern". Zugleich rief der Papst nachdrücklich zu Frieden in der Welt auf. "Wer die Macht hat, Kriege zu beginnen", der solle sich "für den Frieden" entscheiden. Dieser Frieden müsse durch "Dialog" erreicht werden.

Leo XIV. leitet erstmals Ostermesse und spricht Segen "Urbi et Orbi"

Erstmals seit seinem Amtsantritt wird Papst Leo XIV. am Sonntag die Ostermesse auf dem Petersplatz leiten und den päpstlichen Segen "Urbi et Orbi" sprechen. Zu der Messe - bei der Leos Vorgänger Franziskus im vergangenen Jahr zum letzten Mal öffentlich aufgetreten war - werden zehntausende Gläubige erwartet. Den traditionellen Segen "Der Stadt und dem Erdkreis" will der Papst um 12.00 Uhr sprechen.

Textgröße ändern: