Deutsche Tageszeitung - 19 Durchsuchungen in Zusammenhang mit Bandenkrieg im Raum Stuttgart

19 Durchsuchungen in Zusammenhang mit Bandenkrieg im Raum Stuttgart


19 Durchsuchungen in Zusammenhang mit Bandenkrieg im Raum Stuttgart
19 Durchsuchungen in Zusammenhang mit Bandenkrieg im Raum Stuttgart / Foto: © GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Im Zusammenhang mit einem seit mehr als zwei Jahren andauernden Bandenkrieg im Raum Stuttgart haben Ermittler 19 Wohnungen durchsucht. Die Verdächtigen sollen den beiden miteinander rivialisierenden Gruppen angehören, wie das Landeskriminalamt Baden-Württemberg am Donnerstag in Stuttgart mitteilte. Konkret sollen sie an einer Schlägerei im Zuge eines Handgranatenwurfs auf eine Trauergemeinde im Juni 2023 beteiligt gewesen sein.

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Ihnen wird Beihilfe zu versuchtem Totschlag vorgeworfen. Nach dem Wurf der Handgranate wurde der Täter von einer größeren Gruppe von Trauergästen verfolgt und zusammengeschlagen. Er wurde dabei schwer verletzt. Zudem sollen einige Trauergäste den Rettungsdienst an der Erstversorgung gehindert und die Einsatzkräfte mit dem Tod bedroht haben.

Mittlerweile wurden in diesem Zusammenhang über 60 Beschuldigte ermittelt, die entweder direkt an der Gewalt beteiligt waren oder Beihilfe durch Anfeuern leisteten. Zwölf von ihnen wurden bereits zu Haftstrafen verurteilt. Bei der Identifizierung weiterer Verdächtiger halfen Spezialisten für die Wiedererkennung von Gesichtern, sogenannte Super Recognizer.

Bei den Durchsuchungen wurden unter anderen mehrere Waffen samt Munition und Messer beschlagnahmt. Zudem fanden die Ermittler Kleinstmengen an Drogen und mutmaßliche Tatkleidung. Der Werfer der Handgranate auf die Trauergemeinde in Altbach wurde im März 2024 zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil gegen ihn ist mittlerweile rechtskräftig.

Jedoch hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nach Angaben vom Donnerstag die Strafe für einen Angeklagten auf, der an der Attacke auf den Werfer der Granate beteiligt war. Das Landgericht Stuttgart hatte ihn im Juli wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Dieser Schuldspruch ist rechtskräftig. Das Landgericht muss aber wegen eines Rechtsfehlers neu über die Strafe verhandeln.

Nach Angaben der Ermittler gab es im Zusammenhang mit dem Bandenkrieg bislang 305 Durchsuchungen. 93 Menschen wurden festgenommen.

(L.Svenson--DTZ)

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