Deutsche Tageszeitung - Berufungsgericht: Britischer Rechtsradikaler Tommy Robinson muss in Haft bleiben

Berufungsgericht: Britischer Rechtsradikaler Tommy Robinson muss in Haft bleiben


Berufungsgericht: Britischer Rechtsradikaler Tommy Robinson muss in Haft bleiben
Berufungsgericht: Britischer Rechtsradikaler Tommy Robinson muss in Haft bleiben / Foto: © AFP

Der britische Rechtsradikale Tommy Robinson ist mit einem Antrag auf Verkürzung seiner Haftstrafe gescheitert. Drei Richter des Berufungsgerichts in London urteilten am Mittwoch, die von Robinson vorgelegten Gründe lägen "weit hinter dem Standard für eine erfolgreiche Berufung in Strafsachen" zurück. Robinson hatte aus psychischen Gründen Berufung gegen seine 18-monatige Haftstrafe eingelegt.

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Der Anti-Einwanderungsaktivist Robinson war im Oktober vergangenen Jahres wegen Missachtung eines Gerichtsentscheids zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Trotz richterlicher Anordnung hatte der 42-Jährige wiederholt die Falschaussage verbreitet, dass ein syrischer Junge, der auf einem Spielplatz angegriffen worden war, selbst ein Gewalttäter sei. Bereits 2021 war Robinson wegen dieser Lüge zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Robinson, dessen Freilassung US-Milliardär Elon Musk gefordert hatte, sitzt in Einzelhaft, da es Hinweise gibt, dass er von anderen Insassen getötet werden könnte. Robinsons Anwälte hatten am Freitag Berufung gegen die Haftstrafe eingelegt. Sie argumentierten mit einer ADHS-Diagnose ihres Mandaten, der in der Vergangenheit zudem unter einer posttraumatischen Belastungsstörung gelitten habe. In Haft habe sich Robinsons mentale Gesundheit verschlechtert.

Der frühere Hooligan Robinson, der mit richtigem Namen Stephen Yaxley-Lennon heißt, hat mit feindlichen Äußerungen über Muslime und Einwanderung eine große Zahl von Followern auf Onlineplattformen gewonnen. Als Großbritannien im vergangenen Sommer von fremdenfeindlichen Ausschreitungen erschüttert wurde, heizte er die Stimmung mit einer Reihe von Posts weiter an.

(M.Dylatov--DTZ)

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