Deutsche Tageszeitung - Berufungsgericht: Britischer Rechtsradikaler Tommy Robinson muss in Haft bleiben

Berufungsgericht: Britischer Rechtsradikaler Tommy Robinson muss in Haft bleiben


Berufungsgericht: Britischer Rechtsradikaler Tommy Robinson muss in Haft bleiben
Berufungsgericht: Britischer Rechtsradikaler Tommy Robinson muss in Haft bleiben / Foto: © AFP

Der britische Rechtsradikale Tommy Robinson ist mit einem Antrag auf Verkürzung seiner Haftstrafe gescheitert. Drei Richter des Berufungsgerichts in London urteilten am Mittwoch, die von Robinson vorgelegten Gründe lägen "weit hinter dem Standard für eine erfolgreiche Berufung in Strafsachen" zurück. Robinson hatte aus psychischen Gründen Berufung gegen seine 18-monatige Haftstrafe eingelegt.

Textgröße ändern:

Der Anti-Einwanderungsaktivist Robinson war im Oktober vergangenen Jahres wegen Missachtung eines Gerichtsentscheids zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Trotz richterlicher Anordnung hatte der 42-Jährige wiederholt die Falschaussage verbreitet, dass ein syrischer Junge, der auf einem Spielplatz angegriffen worden war, selbst ein Gewalttäter sei. Bereits 2021 war Robinson wegen dieser Lüge zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Robinson, dessen Freilassung US-Milliardär Elon Musk gefordert hatte, sitzt in Einzelhaft, da es Hinweise gibt, dass er von anderen Insassen getötet werden könnte. Robinsons Anwälte hatten am Freitag Berufung gegen die Haftstrafe eingelegt. Sie argumentierten mit einer ADHS-Diagnose ihres Mandaten, der in der Vergangenheit zudem unter einer posttraumatischen Belastungsstörung gelitten habe. In Haft habe sich Robinsons mentale Gesundheit verschlechtert.

Der frühere Hooligan Robinson, der mit richtigem Namen Stephen Yaxley-Lennon heißt, hat mit feindlichen Äußerungen über Muslime und Einwanderung eine große Zahl von Followern auf Onlineplattformen gewonnen. Als Großbritannien im vergangenen Sommer von fremdenfeindlichen Ausschreitungen erschüttert wurde, heizte er die Stimmung mit einer Reihe von Posts weiter an.

(M.Dylatov--DTZ)

Empfohlen

Epstein-Affäre: Weitere Fotos veröffentlicht

In der Affäre um den US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein haben Kongressabgeordnete der Demokraten weitere Fotos aus dessen Nachlass veröffentlicht. Die 68 am Donnerstag ohne nähere Angaben veröffentlichten Fotos zeigen unter anderem Reisepässe und Ausweisdokumente von Frauen aus verschiedenen Ländern sowie Epstein mit mehreren Prominenten, darunter der US-Gelehrte Noam Chomsky, Regisseur Woody Allen und der frühere Berater von US-Präsident Donald Trump, Steve Bannon.

Von Deutschland gesuchter Antifaschist in Frankreich festgenommen

Die französische Polizei hat einen von Deutschland per Haftbefehl gesuchten Antifaschisten festgenommen. Es sei zu befürchten, dass der Albaner im Falle einer Auslieferung nach Deutschland anschließend an Ungarn ausgeliefert werde, sagte dessen Anwalt am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP.

Neun Jahre Haft für Frau in Sachsen-Anhalt wegen Tötung neugeborener Zwillinge

Wegen der Tötung ihrer neugeborenen Zwillinge hat das Landgericht Dessau in Sachsen-Anhalt eine 30-Jährige zu neun Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es laut Mitteilung am Donnerstag als erwiesen an, dass die Frau die Mädchen im November vergangenen Jahres in ihrer Wohnung geboren, in Müllsäcke verpackt und in die Badewanne gelegt hatte. Die Babys erstickten.

Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen

Wohnungsbesitzer haben vor dem Amtsgericht Hannover erfolgreich gegen einen Beschluss zur Installation digitaler Türspione durch eine Eigentümerversammlung geklagt. Der entsprechende Gemeinschaftsbeschluss sei aufgrund fehlender Möglichkeiten zur Kontrolle des Umgangs mit den aufgezeichneten Bilddaten nichtig, entschied das Gericht nach Angaben vom Montag. Dadurch entstehe ein "unzulässiger Überwachungsdruck", der die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen im gemeinschaftlich genutzten Flurbereich beeinträchtige.

Textgröße ändern: