Deutsche Tageszeitung - Tödliche Messerattacke von Aschaffenburg: Täter soll dauerhaft in Psychiatrie

Tödliche Messerattacke von Aschaffenburg: Täter soll dauerhaft in Psychiatrie


Tödliche Messerattacke von Aschaffenburg: Täter soll dauerhaft in Psychiatrie
Tödliche Messerattacke von Aschaffenburg: Täter soll dauerhaft in Psychiatrie / Foto: © AFP/Archiv

Die Staatsanwaltschaft will den mutmaßlichen Messerangreifer von Aschaffenburg dauerhaft in der Psychiatrie unterbringen lassen. Nach Angaben vom Mittwoch schloss sie die Ermittlungen ab und beantragte ein sogenanntes Sicherungsverfahren beim Landgericht der bayerischen Stadt. Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten kam demnach zu dem Schluss, dass der Beschuldigte wegen einer psychiatrischen Erkrankung schuldunfähig war.

Textgröße ändern:

Der Mann soll am 22. Januar in einem Park eine Gruppe von Kitakindern angegriffen und einen zweijährigen Jungen sowie einen Mann erstochen haben, der den Kindern helfen wollte. Drei weitere Menschen wurden verletzt. Dabei handelte es sich um ein zweijähriges Mädchen, eine Erzieherin und einen weiteren Mann.

Beide wollten ebenfalls die Kinder schützen, wie die Staatsanwaltschaft ausführte, die das mutmaßliche Tatgeschehen näher beschrieb. Die beiden Erzieherinnen seien mit fünf Kindern unterwegs gewesen, die in einem Wagen saßen. Der Beschuldigte sei ihnen gefolgt und dann auf den Wagen zugelaufen. Den kleinen Jungen habe er mehrmals mit einem Messer in Hals und Oberkörper gestochen, das kleine Mädchen in den Nacken.

Eine der Erzieherinnen habe versucht, ihn von den Kindern abzuhalten. Der Mann habe sie aber zu Boden gestoßen. Dann seien ein 41-Jähriger und ein 72-Jähriger zu Hilfe gekommen und hätten mit dem Beschuldigten gekämpft. Dieser habe beiden Männern mehrere Stiche in den Rücken und die Flanke versetzt.

Der zweiten Erzieherin sei es gelungen, die noch im Wagen sitzenden Kinder in Sicherheit zu bringen. Als weitere Passanten hinzukamen, sei der Beschuldigte geflüchtet. Wenig später wurde er festgenommen. Der Junge und der 41 Jahre alte Mann starben noch am Tatort.

Der Beschuldigte stammt aus Afghanistan und sollte schon 2023 abgeschoben werden, was aber scheiterte. Im August 2024 soll er in einer Asylbewerberunterkunft in Alzenau eine Mitbewohnerin mit einem Fleischermesser bedroht und ihr oberflächliche Verletzungen zugefügt haben, wie die Staatsanwaltschaft nun mitteilte.

Bei der Tat in Aschaffenburg geht sie von Mord aus. Der Mann sei aber zu beiden Tatzeitpunkten wegen seiner Krankheit schuldunfähig gewesen. Die Ermittlungen hätten keine Hinweise auf eine Radikalisierung oder auf islamistische, extremistische oder terroristische Hintergründe ergeben.

(P.Hansen--DTZ)

Empfohlen

Amoklauf an Gymnasium in bayerischem Schongau: 16-Jähriger war polizeibekannt

Nach dem Amoklauf eines 16-Jährigen an einem Gymnasium im oberbayerischen Schongau ist der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Ermittlungsrichter erließ am Donnerstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II Haftbefehl gegen den Beschuldigten wegen zweifachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung, wie das Polizeipräsidium in Rosenheim mitteilte. Er befindet sich in einer Justizvollzugsanstalt.

13-Jährige stirbt bei Verkehrsunfall in Brandenburg - Fahrer nahm wohl Drogen

Bei einem Verkehrsunfall in Brandenburg ist eine 13-Jährige tödlich verletzt worden. Der 47 Jahre alte Fahrer und eine Achtjährige wurden schwer verletzt, wie die Polizei in Brandenburg an der Havel am Donnerstag mitteilte. Demnach ereignete sich der Unfall am Mittwochabend auf einer Bundesstraße zwischen Rathenow und Steckelsdorf.

Scheinrechnungen mit Millionenschaden: Verdächtiger nach zehn Jahren verhaftet

Nach über zehnjähriger Flucht haben Ermittler aus Nordrhein-Westfalen den Kopf einer mutmaßlichen Bande verhaftet, die mit Scheinrechnungen im Baugewerbe einen Millionenschaden verursacht haben soll. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft, wie das Hauptzollamt Duisburg am Donnerstag mitteilte. Die Bande soll jahrelang Firmen aus der Bau-, Gerüstbau- und Gebäudereinigungsbranche mit Scheinrechnungen sowie Schwarzgeld versorgt haben.

Eilklagen gegen Abstimmung über Reformen scheitern vor Bundesverfassungsgericht

Zwischenerfolg für die Bundesregierung: Der Bundestag kann noch vor der Sommerpause und damit in dieser Woche über die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung abstimmen. Eilanträge aus der Opposition dagegen scheiterten am Donnerstag vor dem Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe gab außerdem grünes Licht für eine mögliche Entscheidung über das neue Heizungsgesetz. (Az. 2 BvE 4/26, 2 BvQ 47/26 und 2 BvE 3/26)

Textgröße ändern: