Deutsche Tageszeitung - Investoren um 26 Millionen Euro betrogen: Unternehmer in Hildesheim verurteilt

Investoren um 26 Millionen Euro betrogen: Unternehmer in Hildesheim verurteilt


Investoren um 26 Millionen Euro betrogen: Unternehmer in Hildesheim verurteilt
Investoren um 26 Millionen Euro betrogen: Unternehmer in Hildesheim verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht Hildesheim hat den ehemaligen Chef eines Immobilienentwicklers wegen Betrugs mit einem Schaden von 26 Millionen Euro zu knapp sieben Jahren Haft verurteilt. Die zuständige Kammer sprach den 65-Jährigen nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Dienstag des vierfachen besonders schweren Betrugs schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und elf Monaten. Vorausgegangen waren eine sogenannte Verständigung sowie ein Geständnis.

Textgröße ändern:

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Geschäftsführer eines auf den Kauf und die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien spezialisierten Unternehmens seine Investoren nicht über die faktische Insolvenz seines Unternehmens aufgeklärt hatte. Er nahm auch weiterhin Darlehen an, wodurch die Geldgeber später erhebliche Vermögensverluste erlitten.

Angeklagt waren ursprünglich 56 Taten mit einem Gesamtschaden von etwa 56 Millionen Euro. Zu Beginn des Verfahrens wurde die Verhandlung aber auf einen Teilkomplex beschränkt. Die Prozessbeteiligten einigten sich zudem auf eine sogenannte Verständigung, um eine sehr langwierige Beweisaufnahme zu vermeiden. Dem Beschuldigten wurde im Gegenzug für ein Geständnis ein bestimmter Strafrahmen zugesichert. Dieser sagte danach entsprechend aus.

Das Strafmaß lag ungefähr in der Mitte dieses Rahmens. Die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung lagen mit sieben Jahren und drei Monaten beziehungsweise sechs Jahren und neun Monaten Haft am oberen sowie unteren Ende der vereinbarten Spanne. Die Taten liegen bereits etliche Jahre zurück. Das Unternehmen geriet laut Anklage ab 2015 in Schieflage, spätestens ab Mitte 2018 soll der Mann die Insolvenzreife erkannt haben.

(M.Dylatov--DTZ)

Empfohlen

Polizei sucht nach Waffen an Wohnsitz von Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro - ohne Erfolg

Die brasilianische Polizei hat den Wohnsitz von Ex-Präsident Jair Bolsonaro nach möglichen Waffen durchsucht - allerdings ohne Erfolg. Die Durchsuchung am Mittwoch habe etwa eine Stunde gedauert, auch das Zimmer von Bolsonaros jüngstem Kind Laura sei durchsucht worden, erklärte Bolsonaros Anwalt gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Die Beamten hätten "nichts gefunden".

Bis zu zwölf Jahre Haft in Essener Prozess um tödlichen Familienstreit

In einem Prozess um den gewaltsamen Tod eines Manns nach Erbstreitigkeiten innerhalb einer Familie hat das Landgericht Essen sechs Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Fünf von ihnen sprach das Gericht wegen Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Eine weitere Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Gericht verhängte Haftstrafen zwischen dreieinhalb und zwölf Jahren.

16-Jähriger verletzt zwei Mädchen an Gymnasium in bayerischem Schongau - Festnahme

An einem Gymnasium im oberbayerischen Schongau soll ein 16 Jahre alter Jugendlicher am Mittwoch eine Gewalttat verübt haben. Dabei soll er zwei 13 Jahre alte Mädchen schwer verletzt haben, wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd sagte. Lebensgefahr bestehe nicht. Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) soll der Jugendliche mit einem Messer und einer Schusswaffe bewaffnet gewesen sein.

Salzburger Gericht verurteilt Burkini-Verbot in Hotel-Pool als Diskriminierung

Ein Gericht in Österreich hat das Burkini-Verbot eines Hotels in den Alpen als Diskriminierung verurteilt. Wie das Salzburger Landesverwaltungsgericht der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch bestätigte, fällte es diese Woche ein Urteil gegen die Entscheidung der Geschäftsführerin des Hotels in dem Ski-Ort St. Johann im Pongau, zwei Gästen wegen ihrer Ganzkörper-Badeanzüge die Nutzung des hoteleigenen Pools zu verwehren. Damit seien die beiden muslimischen Österreicherinnen "aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses diskriminiert" worden, hieß es.

Textgröße ändern: