Deutsche Tageszeitung - Österreichs Regierung beschließt nach Grazer Amoklauf schärferes Waffenrecht

Österreichs Regierung beschließt nach Grazer Amoklauf schärferes Waffenrecht


Österreichs Regierung beschließt nach Grazer Amoklauf schärferes Waffenrecht
Österreichs Regierung beschließt nach Grazer Amoklauf schärferes Waffenrecht / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Amoklauf an einer Grazer Schule mit zehn Toten hat die österreichische Regierung eine Verschärfung des Waffenrechts und andere Konsequenzen beschlossen. "Das Waffenrecht wird grundlegend reformiert, um Missbrauch zu verhindern und Sicherheitslücken zu schließen", erklärte das Bundeskanzleramt in Wien am Mittwoch nach einem Ministerrat. Zudem beschloss die Regierung demnach den Ausbau von Gewaltpräventionsangeboten für Jugendliche sowie Maßnahmen zum Schutz von Schulen und zur Unterstützung der Opfer.

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Den Beschlüssen zufolge soll die Zuverlässigkeit eines Waffenbesitzers beim Erwerb jeder Schusswaffe aufs Neue überprüft werden. Privater Waffenverkauf soll demnach künftig nur noch "über registrierte Händler" abgewickelt werden. Bei "schweren gerichtlichen Vorstrafen und Ermittlungen wegen besonders schwerer Delikte" soll ein Waffenverbot verhängt werden, bei anderen "Auffälligkeiten" soll es die "Möglichkeit eines bis zu zehnjährigen Waffenverbots" geben.

Bei einer bestimmten Waffenkategorie, zu der unter anderem Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen gehören, soll das Mindestalter auf 25 Jahre heraufgesetzt werden. Ausnahmen sollen laut dem Regierungsbeschluss etwa bei einem beruflichen Gebrauch der Waffe möglich sein. Beim erstmaligen Kauf einer Waffe soll künftig eine vierwöchige "Abkühlphase" von vier Wochen gelten, um spontane Schusswaffenangriffe zu verhindern.

Die österreichische Regierung will auch den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Behörden verbessern. So sollen Ergebnisse bei der Musterung für das Bundesheer künftig bei der Überprüfung potenzieller Waffenbesitzer genutzt werden. Auch ein "verbesserter Datenaustausch zwischen Waffenbehörden und psychischen Gesundheitseinrichtungen" ist vorgesehen.

Nach dem Amoklauf vom 10. Juni war bekannt geworden, dass der 21-jährige Schütze bei seiner Musterung als psychisch untauglich eingestuft worden war. Die Armee hatte diese Information nach eigenen Angaben aber nicht an andere Stellen weitergegeben, da dies laut geltender Datenschutzregelung nur bei einer Anfrage einer Behörde zu einem konkreten Fall möglich sei. Der Amokläufer in Graz hatte die Pistole und das Gewehr, mit denen er seine Tat verübt hatte, legal besessen.

Um Gewalttaten wie dem Grazer Amoklauf entgegenzuwirken, plant die Regierung den Ausbau der Schulsozialarbeit, verstärkte Präventions- und Gesundheitsangebote und verbindliche Gespräche bei einem Schulabbruch oder -verweis, bei denen Angehörige und Behörden eingebunden werden sollen. Ab dem kommenden Schuljahr sind flächendeckende Sicherheitsschulungen an Schulen vorgesehen.

Bei dem Amoklauf in Graz hatte der Schütze neun Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 14 und 17 Jahren sowie eine Lehrerin getötet sowie elf weitere Menschen, darunter einen Lehrer, verletzt. Anschließend beging er im Schulgebäude Suizid. Die Tat war während der mündlichen Prüfungen zur Matura, dem österreichischen Abitur, verübt worden.

Zur Unterstützung der Opfer der Bluttat und ihrer Angehörigen will die Regierung einen Fonds mit bis zu 20 Millionen Euro einrichten. Außerdem sollen für die mündlichen Matura-Prüfungen an der betroffenen Schule flexiblere Regeln gelten.

(P.Tomczyk--DTZ)

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