Deutsche Tageszeitung - Mann in Hinterhof erstochen: Lange Haftstrafen für zwei junge Angeklagte in Wuppertal

Mann in Hinterhof erstochen: Lange Haftstrafen für zwei junge Angeklagte in Wuppertal


Mann in Hinterhof erstochen: Lange Haftstrafen für zwei junge Angeklagte in Wuppertal
Mann in Hinterhof erstochen: Lange Haftstrafen für zwei junge Angeklagte in Wuppertal / Foto: © AFP/Archiv

Elf Monate nach dem Tod eines 24-Jährigen in Wuppertal sind zwei junge Männer zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht der nordrhein-westfälischen Stadt sprach einen von ihnen am Mittwoch des Mordes schuldig, den anderen wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Sie lauerten ihrem Opfer demnach Mitte Juli 2024 in einem Hinterhof nahe seiner Wohnung gezielt auf.

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Zusammen mit einem weiteren Täter hätten sie den 24-Jährigen angegriffen, geschlagen und getreten. Der Hauptangeklagte habe ihm außerdem mehrere Messerstiche versetzt, die teilweise ins Herz gingen. Der 24-Jährige starb an seinen schweren Verletzungen.

Motiv für die Tat war dem Urteil zufolge ein Streit im Jahr 2022, bei dem der Hauptangeklagte verletzt wurde und für den sich die Angeklagten rächen wollten. Der Hauptangeklagte habe sich schon Monate vor dem späteren Mord auf die Tat vorbereitet und unter anderem ein Fluchtfahrzeug organisiert. Da er heimtückisch gehandelt habe, wertete das Gericht seine Tat als Mord. Das Rachemotiv sei außerdem ein niederer Beweggrund und rechtfertige ebenfalls eine Verurteilung wegen Mordes.

Bei dem zweiten Angeklagten war das Gericht nicht davon überzeugt, dass er von den Tötungsplänen des anderen wusste. Er sei davon ausgegangen, dass das Opfer erheblich verletzt werden sollte und habe es für möglich gehalten, dass ein Messer zum Einsatz komme. Darum wurde er wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.

Da beide Angeklagte zur Tatzeit erst 20 Jahre alt und somit Heranwachsende waren, wurde Jugendstrafrecht angewandt. Der Hauptangeklagte wurde zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt, der andere Angeklagte zu vier Jahren und drei Monaten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Revision eingelegt werden, über die der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden würde.

(L.Svenson--DTZ)

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