Deutsche Tageszeitung - Vermeintlichen Nebenbuhler erstochen: 23-jähriger Berliner wegen Mordes verurteilt

Vermeintlichen Nebenbuhler erstochen: 23-jähriger Berliner wegen Mordes verurteilt


Vermeintlichen Nebenbuhler erstochen: 23-jähriger Berliner wegen Mordes verurteilt
Vermeintlichen Nebenbuhler erstochen: 23-jähriger Berliner wegen Mordes verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Dreieinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines 18-Jährigen im Streit um eine Frau in Berlin-Lichterfelde ist der Täter zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Der damals 19-Jährige wurde des Mordes schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte.

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Laut Staatsanwaltschaft hatten sich Opfer und Täter am 16. Januar 2022 in einer Grünanlage nahe dem S-Bahnhof Lichterfelde Süd verabredet, um eine Auseinandersetzung auszutragen. Grund war, dass der Angeklagte fälschlicherweise davon ausging, dass der 18-Jährige mit seiner Freundin Nachrichten austauschte.

Obwohl ein "Einzelkampf" verabredet war, begleitete ein damals 20-Jähriger den Angeklagten zu dem Treffpunkt und attackierte den 18-Jährigen zunächst mit einem Faustschlag. Bei dem sich daran anschließenden Handgemenge versetzte der 19-Jährige dem Opfer laut Anklage zwei Stiche in den Oberkörper, von denen einer die Herzwand durchtrennte. Der 18-Jährige starb kurze Zeit später im Krankenhaus.

Der Begleiter wurde am 22. September 2023 vom Landgericht Berlin zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Er wurde unter anderem der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Während der Verhandlung ergaben sich laut Staatsanwaltschaft Erkenntnisse, die zur Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen den nun Verurteilten führten. Diese waren zwischenzeitlich mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft klagte den damals 19-Jährigen wegen Totschlags und nicht wegen Mordes an. In ihrem Plädoyer forderte sie eine Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren. Die Verteidigung des mittlerweile 23-Jährigen beantragte hingegen eine Bewährungsstrafe beziehungsweise Freispruch. Das Urteil fiel Mitte Juni. Es ist noch nicht rechtskräftig.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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