Deutsche Tageszeitung - Streit über Champagner: Italienische Firma darf Marke nicht eintragen lassen

Streit über Champagner: Italienische Firma darf Marke nicht eintragen lassen


Streit über Champagner: Italienische Firma darf Marke nicht eintragen lassen
Streit über Champagner: Italienische Firma darf Marke nicht eintragen lassen / Foto: © AFP/Archiv

In einem europäischen Markenstreit über Champagner haben französische Branchenverbände vor dem Gericht der Europäischen Union einen Erfolg erzielt. Die italienische Firma Nero Lifestyle darf "Nero Champagne" demnach nicht als Marke für Schaumwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung eintragen lassen. Eine geschützte Ursprungsbezeichnung dürfen Lebensmittel tragen, die aus bestimmten Regionen stammen; die Herkunft muss ihre Eigenschaften wesentlich beeinflussen. (Az. T-239/23)

Textgröße ändern:

Nero Lifestyle betreibt unter anderem Hotels. Es meldete die Marke 2019 beim EU-Markenamt EUIPO an. Degegen erhoben der Wirtschaftsverband Comité interprofessionnel du vin de Champagne und das Institut national de l’origine et de la qualité Widerspruch. Sie argumentierten, dass die Marke "Nero Champagne" auf missbräuchliche Art vom Ansehen des Champagners profitieren könne. Die Ursprungsbezeichnung garantiere den Verbrauchern bestimmte Eigenschaften des Weins und damit eine Qualitätsgarantie auf Grundlage der geografischen Herkunft.

Das EUIPO wies den Widerspruch zum Teil zurück und die französischen Verbände wandten sich an das EU-Gericht. Dieses entschied nun, dass die Marke auch in Bezug auf "Weine gemäß den Anforderungen der Spezifikation der Champagne" nicht eingetragen werden kann.

Grundsätzlich dürfe eine Marke eine geschützte Ursprungsbezeichnung enthalten, erklärte das Gericht. Die Eintragung könne aber abgelehnt werden, wenn sie das Ansehen einer solchen Bezeichnung auf unerlaubte Art ausnutze. Wenn die Marke nur für Produkte angemeldet wurde, die der Spezifikation entsprechen, sei das zwar nicht zu vermuten - eine solche Vermutung könne aber auch widerlegt werden. Das EUIPO müsse entsprechende Beweise prüfen. Die dortige Beschwerdekammer habe Rechtsfehler begangen.

Das Gericht erklärte auch, dass die Marke wegen ihres Namens falsche oder irreführende Informationen vermitteln könne. Verbraucher könnten annehmen, dass "nero" - übersetzt "schwarz" - sich auf die Rebsorte oder Farbe des Champagners beziehe. Denn mehrere italienische Rebsorten enthielten den Begriff "nero". Champagner könne aber nur weiß oder rosé sein.

Gegen das Urteil des Gerichts kann die italienische Firma sich noch an den Europäischen Gerichtshof als nächsthöhere Instanz wenden.

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

Über 60 Millionen Euro Schaden durch Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Razzia

Weil sie den Behörden durch Geldwäsche und Hinterziehung mehr als 60 Millionen Euro an Steuern vorenthalten haben sollen, ermittelt der Zoll in Hessen gegen insgesamt 50 Beschuldigte. Sie sollen über ein Netz aus Scheinfirmen Bargeld gewaschen und Steuern sowie Sozialabgaben hinterzogen haben, wie das Hauptzollamt Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte. Demnach arbeitete die Gruppe seit 2017 als Dienstleister.

Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger in Leverkusen von Zug erfasst und getötet

Ein 88-Jähriger ist im nordrhein-westfälischen Leverkusen von einem Güterzug erfasst und tödlich verletzt worden. Der Mann versuchte am Dienstag, einen Bahnübergang bei geschlossenen Schranken und roter Ampel zu überqueren, wie die Polizei in Köln am Mittwoch mitteilte. Dabei erfasste ihn der in Richtung Opladen fahrende Zug tödlich. Der 29-jährige Zugführer erlitt einen Schock und wurde von Rettungskräften versorgt.

Philippinischer Ex-Präsident Duterte erscheint erstmals vor Internationalem Gericht

Der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angeklagte frühere philippinische Präsident Rodrigo Duterte ist erstmals zu einer Anhörung im Gerichtssaal in Den Haag erschienen. Der 81-Jährige folgte der gut eine Stunde dauernden Sitzung am Mittwoch regungslos. Er winkte jedoch der Zuschauertribüne zu, als die Richterin nach Ende der Anhörung den Gerichtssaal verlassen hatte.

Streit um Swingerparty-Artikel: Gericht gibt Stadtrat in Baden-Württemberg recht

Die Stadt Mannheim muss einer Gerichtsentscheidung zufolge im Amtsblatt einen Artikel des fraktionslosen Stadtrats Julien Ferrat veröffentlichen, in dem dieser die Stadt wegen der Nichtveröffentlichung zweier Beiträge über eine mögliche Swingerparty im Rathaus kritisiert. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab Ferrat im Eilverfahren recht, wie es am Mittwoch mitteilte. Der Artikel trägt demnach den Titel "Zensur im Amtsblatt der Stadt Mannheim".

Textgröße ändern: