Deutsche Tageszeitung - Regierung in Kenia verbietet Berichterstattung über Proteste gegen Regierung

Regierung in Kenia verbietet Berichterstattung über Proteste gegen Regierung


Regierung in Kenia verbietet Berichterstattung über Proteste gegen Regierung
Regierung in Kenia verbietet Berichterstattung über Proteste gegen Regierung / Foto: © AFP

Die Regierung in Kenia hat Radio- und Fernsehsender angewiesen, die Live-Berichterstattung über Proteste gegen die Regierung einzustellen. Die kenianische Kommunikationsbehörde erklärte am Mittwoch, die Live-Berichterstattung über die Proteste verstoße gegen die Verfassung. Die anfangs friedlichen Gedenkmärsche zur Erinnerung an die Proteste vor einem Jahr, bei denen mindestens 60 Menschen getötet worden waren, schlugen unterdessen in Gewalt um.

Textgröße ändern:

Tausende Menschen hatten sich am Mittwoch im Zentrum der Hauptstadt Nairobi versammelt, darunter auch Angehörige der Getöteten. Demonstranten warfen mit Steinen auf Polizeibeamte und entzündeten Feuer. Die Polizei setzte massiv Tränengas ein. Ein Reporter der Nachrichtenagentur AFP sah, wie mindestens ein Polizist und mehrere Demonstranten verletzt wurden.

Die Polizei blockierte die Straßen in Richtung der Innenstadt von Nairobi und riegelte Regierungsgebäude mit Stacheldraht ab.

Die meisten kenianischen Medien schienen trotz des Verbots weiter live von vor Ort zu berichten. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International verurteilte das Verbot und betonte: "Die Presse zum Schweigen zu bringen, ist nicht die Lösung".

Unter anderem die schlechte wirtschaftliche Situation des ostafrikanischen Landes und geplante Steuererhöhungen hatten in Kenia vor einem Jahr Proteste ausgelöst, bei denen dutzende Menschen getötet und weitere Menschen festgenommen wurden. In Kenia gibt es großen Unmut gegen den seit 2022 amtierenden Präsidenten William Ruto, der schnellen wirtschaftlichen Fortschritt angekündigt hatte.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

EuGH: Polens Verfassungsgericht hat gegen EU-Recht verstoßen und ist nicht unabhängig

Im Streit um die Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Haltung der EU-Kommission bestätigt: Das polnische Verfassungsgericht verstieß mit zwei Urteilen von 2021 gegen EU-Recht, wie der EuGH in Luxemburg am Donnerstag erklärte. Das polnische Gericht hatte damals - noch zu Zeiten der Regierung der nationalkonservativen PiS-Partei - den Vorrang des EU-Rechts vor der nationalen Rechtsprechung angezweifelt.

Keine Wohnungsbesichtigung mit ausländischem Namen: BGH prüft Haftung von Makler

Wohnungen sind knapp - und für manche Menschen ist es besonders schwierig, einen Mietvertrag zu ergattern. Über einen solchen Fall verhandelte am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Eine Frau mit pakistanischen Wurzeln klagt gegen einen Makler aus Hessen. Sie wirft ihm Diskriminierung vor. (Az. I ZR 129/25)

Betrunkenen mit Auto überrollt und wegfahren: 20-Jähriger in Essen verurteilt

Weil er einen betrunkenen Mann mit seinem Auto überrollte und wegfuhr, ist ein 20-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Essen sprach ihn der Körperverletzung mit Todesfolge und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig, wie ein Sprecher mitteilte. Außerdem entzog es ihm den Führerschein für ein Jahr.

Mecklenburg-Vorpommern: 200 Kilogramm lebende Weihnachtskarpfen gestohlen

Aus einem Fass haben Unbekannte in Lübz in Mecklenburg-Vorpommern rund 200 Kilogramm lebende Weihnachtskarpfen gestohlen. Wie die Polizei in Rostock am Donnerstag mitteilte, wurde die Tat in der Nacht zum Mittwoch begangen. Die Diebe bedienten sich demnach auf einem Privatgrundstück aus einem von drei Fässern mit Fischen.

Textgröße ändern: