Deutsche Tageszeitung - Ex-Partnerin mit 85 Messerstichen in Fahrstuhl ermordet: Lebenslange Haft in Berlin

Ex-Partnerin mit 85 Messerstichen in Fahrstuhl ermordet: Lebenslange Haft in Berlin


Ex-Partnerin mit 85 Messerstichen in Fahrstuhl ermordet: Lebenslange Haft in Berlin
Ex-Partnerin mit 85 Messerstichen in Fahrstuhl ermordet: Lebenslange Haft in Berlin / Foto: © AFP/Archiv

Wegen der Ermordung seiner früheren Partnerin in einem Fahrstuhl ihres Wohnhauses hat das Landgericht Berlin I einen 29-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte nach Angaben vom Donnerstag fest, dass der Angeklagten die Trennung seiner früheren Partnerin nicht akzeptieren konnte. Daher habe er mit "unbedingtem Tötungswillen" insgesamt 85 Mal auf die 27-Jährige eingestochen.

Textgröße ändern:

Nach den Feststellungen des Gerichts lauerte der Angeklagte der Frau am 25. Januar morgens vor ihrer Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus in Berlin-Marzahn auf. Als die 27-Jährige auf dem Weg zur Arbeit die Wohnung verließ, kam es zunächst zu einem Streit im Hausflur und im Bereich der Aufzüge.

Nachdem Nachbarn eingeschritten waren, beendeten die beiden den Streit. Kurz darauf betrat die Frau den Aufzug, wobei sie ihren Rücken zum Angeklagten wandte. Der Angeklagte habe nun überraschend ein Messer gezückt und die 27-Jährige mit mindestens 85 Messerstichen getötet. Die Frau verblutete. Sie war Mutter eines gemeinsamen Kindes.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus Eifersucht, Hass und einem übersteigerten Besitzdenken handelte. Er habe die Trennung der Frau im November 2024 nicht akzeptieren können. Der Angeklagte bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

Attentäter von Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen Urteil vor

Der Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen das Urteil des Landgerichts vor. Die Verteidigung von Taleb A. legte Revision ein, wie eine Gerichtssprecherin in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt am Mittwoch sagte. Der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes deutsches Strafgericht muss das Urteil damit auf Rechtsfehler überprüfen.

Bayerische Juristin Angerer wird neue Präsidentin von Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) bekommt eine neue Präsidentin. Die bisherige Präsidentin des Oberlandesgerichts im bayerischen Bamberg, Karin Angerer, soll den Posten zum 1. September antreten, wie das bayerische Justizministerium am Mittwoch mitteilte. Das habe das Bundeskabinett beschlossen.

Urteil: Nachbarin muss sechs Meter hohe Bambushecke nicht zurückschneiden

Eine Frau aus Hessen muss eine sechs Meter hohe Bambushecke an ihrer Grundstücksgrenze einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht zurückschneiden. Das hessische Nachbarschaftsrecht sehe keine Höhenbegrenzung für Hecken vor, die den Grenzabstand einhielten, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mit. Die Voraussetzungen für eine nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung seien nicht erfüllt. (Az.: 17 U 132/22)

Gericht: Für Touristenfahrer gilt auch auf Rennstrecken Tempo 130 als Richtwert

Auf der Nordschleife des Nürburgrings gilt auch bei sogenannten Touristenfahrten die auf Autobahnen übliche Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde. Das entschied das Landgericht Koblenz laut Mitteilung vom Mittwoch. Im konkreten Fall war ein Auto der Klägerin auf der Rennstrecke mit ungeklärter Geschwindigkeit auf die Ölspur eines vorausfahrenden Wagens geraten und verunfallt. Das Gericht verneinte eine alleinige Verantwortung des Vorausfahrenden.

Textgröße ändern: