Deutsche Tageszeitung - Prozess gegen 16-jährigen mutmaßlichen Islamisten in Mainz begonnen

Prozess gegen 16-jährigen mutmaßlichen Islamisten in Mainz begonnen


Prozess gegen 16-jährigen mutmaßlichen Islamisten in Mainz begonnen
Prozess gegen 16-jährigen mutmaßlichen Islamisten in Mainz begonnen / Foto: © AFP/Archiv

Vor dem Landgericht Mainz muss sich seit Freitag ein 16-jähriger mutmaßlicher Islamist verantworten. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wirft dem Jugendlichen unter anderem Terrorismusfinanzierung, Verbreitung von Gewaltdarstellungen und Störung des öffentlichen Friedens durch das Androhen von Straftaten vor. Der Angeklagte aus dem Landkreis Mainz-Bingen soll sich demnach spätestens seit Anfang 2023 im Internet religiös radikalisiert haben.

Textgröße ändern:

Dabei entwickelte der damals 14-Jährige laut Anklage Sympathien und Bewunderung für islamistische, extremistische und terroristische Vereinigungen. Außerdem habe er in sozialen Netzwerken Gewaltvideos und Propaganda der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) verbreitet. Die Taten sollen sich zwischen März 2023 und November 2024 ereignet haben.

Der Jugendliche war Ende November 2024 verhaftet worden, weil Hinweise vorlagen, dass er eine Rohrbombe baue. Der Vorwurf der Anschlagsplanung mit selbstgebauten Rohrbomben ist nach Abschluss der Ermittlungen jedoch nicht Teil der Anklage.

Bis zum 9. Dezember sind noch 16 weitere Verhandlungstage angesetzt. Weil der Angeklagte minderjährig ist, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der 16-Jährige sitzt in Untersuchungshaft.

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

Gericht: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach verabredeter Prügelei

Bei Verletzungen im Zuge einer verabredeten Schlägerei besteht einem Gerichtsbeschluss zufolge kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) im rheinland-pfälzischen Zweibrücken hervor, das damit dem Urteil des Landgerichts Zweibrücken folgte, wie das OLG am Montag mitteilte.

Unterstützung von Linksextremismus: Iraner wird nicht eingebürgert

Weil er in Deutschland linksextremistische Aktionen unterstützt haben soll, ist ein Iraner in Baden-Württemberg mit seinem Wunsch nach Einbürgerung gescheitert. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte nach Angaben vom Montag die ablehnende Entscheidung des Landratsamts im Rems-Murr-Kreis. Der 30-Jährige bekannte sich demnach nicht glaubhaft zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Gericht: Näherungsverbot auch Monate nach häuslicher Gewalt noch durchsetzbar

Ein Näherungs- und Betretungsverbot gegen einen gewalttätigen Partner kann einem Gerichtsbeschluss zufolge auch dann verhängt werden, wenn Gewalttaten schon mehrere Monate zurückliegen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, wie es am Montag mitteilte. Damit entschied das OLG anders als das zuständige Amtsgericht, das den Antrag einer Frau mit Hinweis auf die länger zurückliegenden Vorfälle zurückgewiesen hatte.

Sabotagepläne: Anklage gegen dritten mutmaßlichen Russland-Spion

Im Fall von mutmaßlich geplanter Sabotage in russischem Auftrag hat die Bundesanwaltschaft einen dritten Verdächtigen angeklagt. Der Ukrainer Yevhen B. soll zusammen mit zwei weiteren Männern geplant haben, Pakete mit Brandsätzen zu verschicken, wie die Behörde am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die anderen beiden Tatverdächtigen wurden bereits zuvor angeklagt - B. soll sie angeworben haben.

Textgröße ändern: