Deutsche Tageszeitung - Gegen zusätzliche Unterrichtsstunde: Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt siegen vor Gericht

Gegen zusätzliche Unterrichtsstunde: Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt siegen vor Gericht


Gegen zusätzliche Unterrichtsstunde: Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt siegen vor Gericht
Gegen zusätzliche Unterrichtsstunde: Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt siegen vor Gericht / Foto: © AFP/Archiv

Zwei Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt sind erfolgreich gegen die vor zwei Jahren neu eingeführte zusätzliche Arbeitsstunde vorgegangen. Die sogenannte Vorgriffsstundenregelung ist unwirksam, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Die Landesregierung habe die Zusatzstunde nicht per Verordnung einführen dürfen - auch inhaltlich sei sie rechtswidrig. (Az. 2 CN 1.24 u. a.)

Textgröße ändern:

Das Land verfügte 2023 als Reaktion auf den Lehrkräftemangel, dass Lehrkräfte für fünf Jahre lang jede Woche eine Stunde mehr arbeiten sollten. Die Stunden sollten sie sich entweder auszahlen oder auf einem Arbeitszeitkonto gutschreiben lassen; sie sollten frühestens 2033 abgefeiert werden können.

Dagegen wandten sich eine verbeamtete Lehrerin und ein angestellter Lehrer mit sogenannten Normenkontrollanträgen, um die Regelung gerichtlich überprüfen zu lassen. Vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatten sie keinen Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Zusatzstundenregelung aber nun für unwirksam.

Zwar handle es sich nur um eine Verlagerung der Arbeitszeit, nicht um ihre Erhöhung oder um Mehrarbeit. Die Landesregierung dürfe Näheres über die Arbeitszeit von Beamten und vor allem die Verteilung der Arbeitszeit regeln. Da die Zusatzstunden finanziell abgegolten werden dürften, gehe die Neuregelung aber darüber hinaus, erklärte das Gericht.

Inhaltlich sei sie rechtswidrig, weil nur der Ausgleich von tatsächlich gehaltenen Stunden vorgesehen sei. Es handle sich aber um Dienstzeit, also müssten auch Stunden berücksichtigt werden, die wegen Krankheit ausfallen. Das Gericht äußerte außerdem Zweifel daran, dass die Verpflichtung von allen Lehrkräften zu Vorgriffsstunden, unabhängig von Voll- oder Teilzeit, mit dem EU-Recht vereinbar sei.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), welche die Lehrkräfte bei ihrer Klage unterstützte, begrüßte das Urteil. Die Landesregierung müsse nun "schnellstmöglich" mit dem Lehrerhauptpersonalrat und der GEW darüber verhandeln, wie mit den schon geleisteten und eingeplanten Vorgriffsstunden zu verfahren sei, forderte Vorstandsmitglied Annett Lindner. Sie kritisierte aber die Auffassung des Gerichts, dass es sich nicht um Mehrarbeit handle - ohne eine "echte Erfassung der gesamten Arbeitszeit" blieben solche Aussagen "reine Spekulation".

(M.Dylatov--DTZ)

Empfohlen

Sorgerechtsstreit als mutmaßliches Motiv: Sechs Tote bei Schusswaffenangriff in Stade

Nach dem Schusswaffenangriff mit sechs Toten in einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade liegt das Motiv nach ersten Erkenntnissen der Ermittler in einem Sorgerechtsstreit. Bei dem kurz nach der Tat festgenommenen mutmaßlichen Schützen handle es sich um einen 45-jährigen Deutschen, dessen drei Monate alte Tochter mitsamt der 34-jährigen Kindsmutter in der Einrichtung untergebracht gewesen sei, sagte die Lüneburger Polizeipräsidentin Kathrin Schuol am Montag vor Journalisten in Stade. Die Getöteten waren demnach Mitarbeitende eines Jugendhilfeträgers und des Jugendamts.

Sechs Tote bei Schusswaffenangriff in Stade: Verdächtiger ist 45-Jähriger Deutscher

Bei dem festgenommenen Tatverdächtigen zum Schusswaffenangriff in einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade mit sechs Toten handelt es sich um einen 45-jährigen Deutschen. Der Mann aus dem Raum Hannover sei am Montag im Zusammenhang mit einer "Sorgerechtssache" in der Einrichtung gewesen, in der seine dreimonatige Tochter und die Kindsmutter untergebracht gewesen seien, sagte die Lüneburger Polizeipräsidentin Kathrin Schuol vor Journalisten in Stade.

Oberstes US-Gericht hält Missbrauchsurteil gegen Trump aufrecht

US-Präsident Donald Trump muss der Journalistin E. Jean Carroll fünf Millionen Dollar (rund 4,4 Millionen Euro) Entschädigung wegen sexuellen Missbrauchs und späterer Verleumdung zahlen. Trump scheiterte am Montag vor dem Obersten Gericht der USA mit dem Versuch, das Urteil aus unterer Instanz aufheben zu lassen. Der Supreme Court in Washington wies den Fall ohne Angabe von Gründen ab.

Polizei nennt Schusswaffenangriff mit sechs Toten in Stade "Familientragödie"

Bei dem Schusswaffenangriff in einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade mit sechs Toten hat es sich nach Polizeiangaben um eine "erweiterte Familientragödie" gehandelt. Es gehe "nicht in Richtung Femizid oder auch politischer Hintergrund", sagte ein Polizeisprecher in Lüneburg am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Das Motiv für die Gewalttat liege vielmehr "im Umfeld der Jugendhilfeeinrichtung begründet".

Textgröße ändern: