Deutsche Tageszeitung - Tödlicher Messerangriff auf junge Ukrainer: Mordurteil gegen Jugendliche bestätigt

Tödlicher Messerangriff auf junge Ukrainer: Mordurteil gegen Jugendliche bestätigt


Tödlicher Messerangriff auf junge Ukrainer: Mordurteil gegen Jugendliche bestätigt
Tödlicher Messerangriff auf junge Ukrainer: Mordurteil gegen Jugendliche bestätigt / Foto: © AFP/Archiv

20 Monate nach dem tödlichen Messerangriff auf zwei junge Ukrainer im nordrhein-westfälischen Oberhausen ist das Urteil gegen die jugendlichen Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Dienstag die Verurteilung der vier zur Tatzeit 14 und 15 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes. Sie sind damit rechtskräftig zu Jugendstrafen von achteinhalb beziehungsweise zehn Jahren verurteilt. (Az. 4 StR 350/25)

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Die beiden 17 und 18 Jahre alten Todesopfer waren ukrainische Nationalbasketballspieler, die 2023 nach Deutschland geflohen waren. Das Landgericht Essen sah es in seinem Urteil im Dezember als erwiesen an, dass die Angeklagten die beiden Ukrainer heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen töteten.

Es habe sich um eine "völlig anlasslose Tat" gehandelt. Die Jugendlichen hätten "in dem Bewusstsein" gehandelt, "keinen Grund für die Tötung eines Menschen zu brauchen", teilte das Gericht damals mit. Demnach trafen die vier Jugendlichen im Februar 2024 in einem Bus Richtung Oberhausener Hauptbahnhof auf die Ukrainer. Während der Busfahrt entschieden sie, die beiden nach dem Aussteigen anzugreifen.

Der plötzliche Angriff geschah laut Landgericht beim Verlassen des Busses am Hauptbahnhof. Die vier Täter umzingelten die beiden Ukrainer und schlugen auf sie ein, teils mit einem Schlagstock. Ein Angeklagter stach dann mit einem Messer auf die Opfer ein und fügte ihnen tödliche Stichverletzungen in Bauch und Brust zu.

Der 17-jährige Ukrainer war bereits kurz nach der Tat an einer Stichverletzung gestorben. Der 18-Jährige starb wenige Tage später in einem Krankenhaus.

Die Täter wandten sich nach dem Urteil an den BGH, der aber bei seiner Überprüfung keine Rechtsfehler fand. Ihre Revisionen hatten darum keinen Erfolg. Zwei der Täter sollen nun für zehn Jahre ins Gefängnis, die beiden anderen jeweils für achteinhalb Jahre.

(N.Loginovsky--DTZ)

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