Deutsche Tageszeitung - Fasan trifft Sozius auf Motorrad: OLG Oldenburg spricht Mann Schmerzensgeld zu

Fasan trifft Sozius auf Motorrad: OLG Oldenburg spricht Mann Schmerzensgeld zu


Fasan trifft Sozius auf Motorrad: OLG Oldenburg spricht Mann Schmerzensgeld zu
Fasan trifft Sozius auf Motorrad: OLG Oldenburg spricht Mann Schmerzensgeld zu / Foto: © AFP/Archiv

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat einem Mann Schmerzensgeld zugesprochen, der als Sozius auf einem Motorrad während der Fahrt mit einem Fasan zusammenstieß und schwer verletzt wurde. Anders als die Vorinstanz entschied das OLG in der niedersächsischen Stadt, dass die Haftpflichtversicherung des Fahrers Schmerzensgeld zahlen muss - und zwar 17.000 Euro. (5 U 30/25)

Textgröße ändern:

Der Kläger war im April 2023 als Sozius auf einem Motorrad im Emsland unterwegs. Als der Fahrer nach einer Linkskurve auf geschätzte 130 bis 140 Stundenkilometer beschleunigte, flog ein Fasan vom Straßenrand über die Landstraße. Dabei prallte er gegen den Helm des Mitfahrers, wodurch dieser auf die Straße stürzte und über den Asphalt schleuderte.

Der Kläger, der keine Schutzkleidung trug, erlitt schwerste Schürfwunden am ganzen Körper sowie Schnittverletzungen und Frakturen an Kopf und Hals. Erst nach mehreren Operationen konnte der Kläger etwa fünf Monate später seine Arbeit wieder aufnehmen.

Vor dem Landgericht Osnabrück wollte er erreichen, dass ihm die Haftpflichtversicherung des Fahrers 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlt. Dies lehnte das Gericht unter anderem mit Verweis auf das Vorliegen höherer Gewalt durch den fliegenden Fasan ab. Das Motorrad selbst sei in den Unfall nicht involviert gewesen.

Der zuständige Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg sah dies in zweiter Instanz auf Berufung des Klägers hin nun anders. Der erlittene Schaden sei sehr wohl laut Straßenverkehrsgesetz "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" entstanden. Nur weil der Kläger sich auf dem Gefährt vorwärts bewegt habe, sei es zu dem Zusammenstoß mit dem Fasan gekommen, der im Übrigen in drei Teile zerrissen wurde. Auch höhere Gewalt liege nicht vor. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

(L.Svenson--DTZ)

Empfohlen

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen

Die USA wollen die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Amokläufers Nidal Hasan live übertragen. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth sagte in einem am Donnerstag veröffentlichten Videointerview, Hasan bekomme "ein Erschießungskommando mit Soldaten (...), und wir werden dafür sorgen, dass die Leute zusehen können, dass es öffentlich ist". Ein Pentagon-Mitarbeiter sagte auf Anfrage, die Hinrichtung am 3. Dezember solle "live übertragen" werden.

Bayern: Mann bei behördlicher Waffenkontrolle in Wohnhaus erschossen

Bei einer behördlichen Waffenkontrolle hat ein Mann am Donnerstag in einem Wohnhaus im bayerischen Berngau in der Oberpfalz einen Mensch erschossen. Das männliche Opfer sei vor dem Haus geborgen worden, in dem sich der Verdächtige weiter verschanze, teilte die Polizei in Regensburg mit. Ein weiterer Mensch wurde nach früheren Polizeiangaben schwer verletzt.

Bayern: Zwei Schwerverletzte durch Schüsse in Oberpfalz - Täter lokalisiert

Im bayerischen Berngau in der Oberpfalz sind am Donnerstag zwei Menschen durch Schüsse schwer verletzt worden. Nach einer dreistündigen unklaren Lage konnte der mutmaßliche Täter in einem Wohnhaus lokalisiert werden, wie die Polizei in Regensburg mitteilte. Das Wohnhaus wurde demnach von Polizisten umstellt.

Textgröße ändern: