Deutsche Tageszeitung - Lange Haftstrafen für drei Syrer in München wegen Kriegsverbrechen in Heimatland

Lange Haftstrafen für drei Syrer in München wegen Kriegsverbrechen in Heimatland


Lange Haftstrafen für drei Syrer in München wegen Kriegsverbrechen in Heimatland
Lange Haftstrafen für drei Syrer in München wegen Kriegsverbrechen in Heimatland / Foto: © AFP/Archiv

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat drei Männer wegen Kriegsverbrechen in Syrien zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Nach 14-monatiger Verhandlungsdauer erhielten die Angeklagten am Dienstag Strafen von neun Jahren und zehn Monaten, sieben Jahren sowie viereinhalb Jahren Gefängnis, wie das Gericht mitteilte.

Textgröße ändern:

Der zu der längsten Strafe verurteilte Amer Tarak A. hatte demnach eine bewaffnete Rebellengruppe gegründet, die später in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) aufging. Das OLG verhandelte gegen Amer Tarak A., Sohail A. und Basel O. an insgesamt 86 Verhandlungstagen wegen Mitgliedschaft oder Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie Kriegsverbrechen.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Michael Höhne ließ sich den Angaben zufolge von zwei Sachverständigen in der Beweisaufnahme beraten, um die Taten in den Kontext der Aufstands gegen die syrische Staatsführung des inzwischen gestürzten Machthabers Baschar al-Assad einordnen zu können. Die zunächst säkulare Rebellengruppe habe seit 2013 islamistische Züge angenommen, bevor sie in den IS aufging. Ziel sei die Bekämpfung der regulären syrischen Armee gewesen.

Der Hauptangeklagte übernahm demnach in dieser Phase die Kontrolle über ein Ölfeld in der syrischen Provinz Deir Essor im Osten Syriens. Die Einkünfte habe er zum großen Teil für seine Vereinigung und seine Familie verwandt. Außerdem habe er einen Überfall auf Schiiten angeordnet, der von Sohail A. gefilmt worden sei. Dieser habe in einer polizeilichen Vernehmung den Kriminalbeamten zu den Taten in seinem Heimatland gesagt: "Wer hat denn in Syrien keine Menschenrechtsverbrechen begangen?"

Das Gericht habe die Auffassung der Angeklagten zurückgewiesen, diese hätten sich in einem berechtigten Freiheitskampf befunden, hieß es. Es gebe für nationale Befreiungsbewegungen kein Recht auf bewaffneten Widerstand gegen die regulären Truppen. Alle drei Angeklagten waren nach der militärischen Niederlage des IS nach Deutschland geflohen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen

Die USA wollen die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Amokläufers Nidal Hasan live übertragen. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth sagte in einem am Donnerstag veröffentlichten Videointerview, Hasan bekomme "ein Erschießungskommando mit Soldaten (...), und wir werden dafür sorgen, dass die Leute zusehen können, dass es öffentlich ist". Ein Pentagon-Mitarbeiter sagte auf Anfrage, die Hinrichtung am 3. Dezember solle "live übertragen" werden.

Bayern: Mann bei behördlicher Waffenkontrolle in Wohnhaus erschossen

Bei einer behördlichen Waffenkontrolle hat ein Mann am Donnerstag in einem Wohnhaus im bayerischen Berngau in der Oberpfalz einen Mensch erschossen. Das männliche Opfer sei vor dem Haus geborgen worden, in dem sich der Verdächtige weiter verschanze, teilte die Polizei in Regensburg mit. Ein weiterer Mensch wurde nach früheren Polizeiangaben schwer verletzt.

Bayern: Zwei Schwerverletzte durch Schüsse in Oberpfalz - Täter lokalisiert

Im bayerischen Berngau in der Oberpfalz sind am Donnerstag zwei Menschen durch Schüsse schwer verletzt worden. Nach einer dreistündigen unklaren Lage konnte der mutmaßliche Täter in einem Wohnhaus lokalisiert werden, wie die Polizei in Regensburg mitteilte. Das Wohnhaus wurde demnach von Polizisten umstellt.

Textgröße ändern: