Deutsche Tageszeitung - Fährunglück in Hamburg mit 19 Verletzten: Bewährungsstrafe für Kapitänin

Fährunglück in Hamburg mit 19 Verletzten: Bewährungsstrafe für Kapitänin


Fährunglück in Hamburg mit 19 Verletzten: Bewährungsstrafe für Kapitänin
Fährunglück in Hamburg mit 19 Verletzten: Bewährungsstrafe für Kapitänin / Foto: © AFP/Archiv

Knapp zehn Monate nach einem Fährunglück auf der Elbe in Hamburg mit 19 Verletzten ist die Kapitänin einer Hafenfähre zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Hamburg verhängte am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung, wie das Gericht mitteilte. Die mit 27 Passagieren besetzte Hafenfähre war am 20. Januar auf der Norderelbe mit einem Schubverband zusammengestoßen.

Textgröße ändern:

Die Kapitänin der Fähre wurde demnach wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in 19 Fällen verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Zudem muss die Frau 9000 Euro an die Staatskasse zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Laut Anklage war die Kapitänin am 20. Januar mit den Passagieren auf der Norderelbe unterwegs. Die Kollision mit dem vorfahrtsberechtigten Schubverband ereignete sich in Höhe eines Fähranlegers, den die Fähre gerade ansteuerte. Laut den Vorwürfen hatte die Kapitänin trotz dichten Nebels die Radaranlage nicht ordnungsgemäß genutzt und zudem Ausweichregeln missachtet.

Durch den Zusammenstoß wurde laut Anklage die Schiffswand der Hafenfähre eingedrückt. Mehrere Fensterscheiben zerbarsten, Deckenträger im Fahrgastraum wurden aus ihrer Verankerung gerissen. 19 Passagiere erlitten dabei Verletzungen - darunter Schnittwunden, Prellungen und Hämatome. Drei Passagiere erlitten eine Gehirnerschütterung.

Das Unglück hatte sich nach früheren Ermittlerangaben am frühen Morgen ereignet. Die Fähre verband im Linienbetrieb verschiedene Haltestellen entlang der Elbe und im Hamburger Hafen. Die Feuerwehr war damals mit zahlreichen Einheiten an Land sowie auf dem Wasser im Großeinsatz.

(A.Stefanowych--DTZ)

Empfohlen

Streik im Westjordanland: Palästinenser protestieren gegen Israels Todesstrafe-Gesetz

Im Westjordanland haben am Mittwoch zahlreiche Menschen gegen die vom israelischen Parlament beschlossene Einführung der Todesstrafe für wegen Terrorismusvorwürfen verurteilte Palästinenser protestiert. Viele Geschäfte und öffentliche Einrichtungen in dem Palästinensergebiet blieben am Mittwoch geschlossen, wie AFP-Reporter berichteten. Die Fatah-Partei von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas hatte am Dienstag zu einem Generalstreik im Westjordanland aufgerufen.

Tödliche Schüsse auf Polizisten in Saarland: Junger Täter soll in Psychiatrie

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen Polizisten im saarländischen Völklingen hat das Landgericht Saarbrücken den Mordvorwurf gegen den Angeklagten fallengelassen. Der zur Tatzeit 18-Jährige sei wegen einer paranoiden Schizophrenie bei den Schüssen schuldunfähig gewesen, urteilte das Gericht am Mittwoch. Der Mann soll nun unbefristet in der Psychiatrie untergebracht werden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft sprach angesichts des Urteils von einem "Schlag ins Gesicht" für alle Polizisten.

Wegen Aufrufen zu Anschlägen auf Politiker: Anklage gegen Reichsbürger erhoben

Wegen der Veröffentlichung von Todeslisten mit Namen von Politikern hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen mutmaßlichen Reichsbürger erhoben. Der Beschuldigte habe mindestens seit Mai vergangenen Jahres im Darknet zu Anschlägen auf Menschen des öffentlichen Lebens, Politiker und Amtsträger aufgerufen, erklärte der Generalbundesanwalt am Mittwoch in Karlsruhe.

Mehr als drei Jahre Haft wegen Missbrauchs für Priester: Tat auf Oktoberfest

Das Landgericht München I hat in einem Missbrauchsprozess den katholischen Pater Piotr. M. am Mittwoch zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er soll nach einem Oktoberfestbesuch zwei volltrunkene Jugendliche aus seiner Gemeinde zu vergewaltigen versucht haben, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Gericht verurteilte den Geistlichen wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen und dem Besitz jugendpornografischer Inhalte.

Textgröße ändern: