Deutsche Tageszeitung - Klage scheitert: Wirecard-Aktionäre gehen vor Bundesgerichtshof leer aus

Klage scheitert: Wirecard-Aktionäre gehen vor Bundesgerichtshof leer aus


Klage scheitert: Wirecard-Aktionäre gehen vor Bundesgerichtshof leer aus
Klage scheitert: Wirecard-Aktionäre gehen vor Bundesgerichtshof leer aus / Foto: © AFP/Archiv

Im Kampf um Geld aus der Insolvenzmasse haben Aktionäre des insolventen früheren Dax-Konzerns Wirecard vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage erlitten. Der BGH entschied am Donnerstag, dass sie bei der Verteilung den Gläubigern nicht gleichgestellt werden. Sie müssen sich hinten anstellen. (Az. IV ZR 127/24)

Textgröße ändern:

Geklagt hatte der Vermögensverwalter Union Investment, der zum Zeitpunkt der Wirecard-Pleite noch mehr als 70.000 Aktien hielt. Er argumentierte damit, dass die Anleger von Wirecard getäuscht worden seien. Das Münchner Unternehmen soll über Jahre Scheingeschäfte in Milliardenhöhe verbucht und den Umsatz so immer weiter künstlich aufgebläht haben. Ende Juni 2020 meldete Wirecard dann Insolvenz an.

Der BGH erklärte aber nun, dass Aktionäre den unternehmerischen Risiken näher stehen als Gläubiger wie beispielsweise Banken, die dem Unternehmen Kredite gaben - und ihre Ansprüche darum nachrangig seien. Ohnehin ist die Wirecard-Insolvenzmasse mit etwa 650 Millionen Euro viel kleiner als die Summe der Forderungen von insgesamt 15,4 Milliarden Euro.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Streik im Westjordanland: Palästinenser protestieren gegen Israels Todesstrafe-Gesetz

Im Westjordanland haben am Mittwoch zahlreiche Menschen gegen die vom israelischen Parlament beschlossene Einführung der Todesstrafe für wegen Terrorismusvorwürfen verurteilte Palästinenser protestiert. Viele Geschäfte und öffentliche Einrichtungen in dem Palästinensergebiet blieben am Mittwoch geschlossen, wie AFP-Reporter berichteten. Die Fatah-Partei von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas hatte am Dienstag zu einem Generalstreik im Westjordanland aufgerufen.

Tödliche Schüsse auf Polizisten in Saarland: Junger Täter soll in Psychiatrie

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen Polizisten im saarländischen Völklingen hat das Landgericht Saarbrücken den Mordvorwurf gegen den Angeklagten fallengelassen. Der zur Tatzeit 18-Jährige sei wegen einer paranoiden Schizophrenie bei den Schüssen schuldunfähig gewesen, urteilte das Gericht am Mittwoch. Der Mann soll nun unbefristet in der Psychiatrie untergebracht werden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft sprach angesichts des Urteils von einem "Schlag ins Gesicht" für alle Polizisten.

Wegen Aufrufen zu Anschlägen auf Politiker: Anklage gegen Reichsbürger erhoben

Wegen der Veröffentlichung von Todeslisten mit Namen von Politikern hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen mutmaßlichen Reichsbürger erhoben. Der Beschuldigte habe mindestens seit Mai vergangenen Jahres im Darknet zu Anschlägen auf Menschen des öffentlichen Lebens, Politiker und Amtsträger aufgerufen, erklärte der Generalbundesanwalt am Mittwoch in Karlsruhe.

Mehr als drei Jahre Haft wegen Missbrauchs für Priester: Tat auf Oktoberfest

Das Landgericht München I hat in einem Missbrauchsprozess den katholischen Pater Piotr. M. am Mittwoch zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er soll nach einem Oktoberfestbesuch zwei volltrunkene Jugendliche aus seiner Gemeinde zu vergewaltigen versucht haben, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Gericht verurteilte den Geistlichen wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen und dem Besitz jugendpornografischer Inhalte.

Textgröße ändern: