Deutsche Tageszeitung - Hitlergruß-Vorwürfe: Sängerin Melanie Müller zu Geldstrafe verurteilt

Hitlergruß-Vorwürfe: Sängerin Melanie Müller zu Geldstrafe verurteilt


Hitlergruß-Vorwürfe: Sängerin Melanie Müller zu Geldstrafe verurteilt
Hitlergruß-Vorwürfe: Sängerin Melanie Müller zu Geldstrafe verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Die frühere Ballermann-Sängerin Melanie Müller ist wegen des Zeigens des Hitlergrußes auch in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach Müller am Montag des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Sie soll insgesamt 3500 Euro zahlen.

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Damit fiel die Geldstrafe in dem Berufungsverfahren deutlich geringer aus als im ersten Prozess vor dem Amtsgericht Leipzig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es ging um einen Auftritt von Müller im September 2022 in Leipzig. Auf der Bühne soll sie mehrfach den rechten Arm gehoben haben. Das sah das Landgericht demnach als erwiesen an. Aus dem Publikum wurden der Anklage zufolge wiederholt Naziparolen gerufen, Müller habe zudem mehrfach "Zickezacke" gerufen, was vom Publikum mit "Heil, Heil, Heil"-Rufen beantwortet worden sei.

Die Ermittlungen waren durch ein Video angestoßen worden, in dem Müller zu sehen war, wie sie während des Auftritts mehrmals den rechten Arm in die Höhe schnellen ließ, was an den Hitlergruß erinnerte.

Das Amtsgericht Leipzig sprach die Sängerin bereits im August 2024 des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie des Drogenbesitzes schuldig und verurteilte sie zu insgesamt 80.000 Euro Geldstrafe. Dagegen legte Müller Berufung ein.

Müller, die bürgerlich Melanie Blümer heißt, bestritt die Vorwürfe stets. Gegenüber Medien sagte sie, dass diese Geste seit Jahren Teil ihres Bühnenauftritts sei. Auch habe die Handbewegung keinen rechtsradikalen Hintergrund.

In dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Leipzig plädierte die Verteidigung laut Gericht auf einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte insgesamt 7200 Euro Geldstrafe. Die schlussendlich gegen Müller verhängte Strafe fiel den Angaben zufolge auch wegen ihres geringen Einkommens vergleichsweise gering aus. Der Vorwurf des Drogenbesitzes wurde demnach fallen gelassen.

Die Sängerin hatte in den vergangenen Jahren Realityshows im Fernsehen wie das "Dschungelcamp" und "Big Brother" gewonnen und trat unter anderem als Sängerin auf Mallorca auf.

(L.Møller--DTZ)

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