Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof: Makler darf Mieter mit ausländischem Namen nicht diskriminieren

Bundesgerichtshof: Makler darf Mieter mit ausländischem Namen nicht diskriminieren


Bundesgerichtshof: Makler darf Mieter mit ausländischem Namen nicht diskriminieren
Bundesgerichtshof: Makler darf Mieter mit ausländischem Namen nicht diskriminieren / Foto: © AFP/Archiv

Makler dürfen Wohnungssuchende nicht benachteiligen, weil sie einen ausländisch klingenden Namen haben. Für eine solche Diskriminierung haften sie, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Ein Immobilienmakler aus Hessen muss einer Frau mit pakistanischen Wurzeln nun 3000 Euro Schadenersatz zahlen. (Az. I ZR 129/25)

Textgröße ändern:

Humaira Waseem suchte eine Wohnung. Auf ihre Besichtigungsanfrage für eine Wohnung mit echtem Namen bekam sie eine Absage, ebenso ihr Mann und ihre Schwester. Sie bewarb sich daraufhin auf dieselbe Wohnung mit sonst identischen Angaben unter dem erfundenen Namen "Schneider" und bekam das Angebot, die Wohnung zu besichtigen. Das funktionierte auch mit zwei weiteren Bewerbungen unter deutsch klingenden Namen.

Waseem verklagte den Makler auf Entschädigung. Das Landgericht Darmstadt stellte fest, dass es sich um einen klaren Fall von Diskriminierung handelte. Es verurteilte den Makler zur Zahlung von 3000 Euro. Dieser wandte sich an den BGH, der das Darmstädter Urteil überprüfte.

Dabei ging es nicht mehr um die Frage, ob es sich tatsächlich um Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft handelte. Es war ein "ziemlich klarer Fall von Diskriminierung", wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch feststellte. Klären musste der BGH nur, ob auch der Makler haftet - oder doch nur der Vermieter. Gesetzlich war das nicht eindeutig.

Der BGH entschied gegen den Makler. Denn nur wenn auch dieser für Diskriminierung haftet, entspricht das dem Ziel des Gesetzes, wie Koch ausführte. Dieses solle Benachteiligung wegen der Herkunft verhindern oder beseitigen. Der Makler aber sei das "Nadelöhr", das Mietinteressenten passieren müssten, um eine Wohnung überhaupt besichtigen zu können.

Waseem war zur Urteilsverkündung nach Karlsruhe gereist. Sie sprach nach dem Urteil von einer "Bestätigung" und einem "Gefühl der Gerechtigkeit", dass sie mit ihrer Erfahrung ernst genommen werde. Das Urteil habe gezeigt, "dass es sich lohnt, für seine Rechte einzustehen", fügte sie hinzu.

Auch der Deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidung. "Herkunft oder Name dürfen bei der Wohnungsvergabe keine Rolle spielen", erklärte dessen Präsidentin Melanie Weber-Moritz. "Wohnen ist ein Grundrecht und darf nicht von Vorurteilen abhängen", fügte sie hinzu.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

Reisebus kommt von Autobahn ab: Zwei Tote und mehrere Schwerverletzte in Bayern

Bei einem Unfall mit einem Reisebus auf der Autobahn 96 in Oberbayern sind zwei Passagiere getötet und mehrere weitere schwer verletzt worden. Das mit 35 Menschen besetzte Fahrzeug kam am Sonntagmorgen bei Landsberg am Lech von der Autobahn ab und kippte auf die Seite, wie die Polizei in Ingolstadt mitteilte. Gegen den 40-jährigen Busfahrer wurde ein Verfahren wegen des Verdachts fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr eingeleitet.

Tödliche Attacke auf Frau in Hessen: Ehemann nach Großfahndung gefasst

Im hessischen Obertshausen ist eine 51-Jährige bei einer mutmaßlich von ihrem Ehemann verübten Attacke tödlich verletzt worden. Einsatzkräfte nahmen den zunächst flüchtigen 57-Jährigen noch in der Nacht zu Sonntag nach einer Großfahndung im nahegelegenen Klein-Krotzenburg fest, wie Staatsanwaltschaft und Polizei in Offenbach mitteilten. Er leistete demnach keinen Widerstand.

Papst Leo XIV. in Frankreich: Große Messen und Gespräch mit Missbrauchsopfern

Messfeiern im Großformat und persönliche Treffen mit Missbrauchsopfern: Papst Leo XIV. hat bei seinem Besuch in Frankreich viel Zuspruch erhalten und zugleich Missstände innerhalb der katholischen Kirche thematisiert. Nach einem begeisterten Empfang des Papstes in Paris, wo am Samstag 800.000 Menschen zu einer Messe auf der Place de la Concorde und den Champs-Elysées kamen, sprach Leo XIV. am Sonntag im Pilgerort Lourdes die "schmerzhafte Wunde" des Missbrauchs in Pfarreien und katholischen Schulen an.

Textgröße ändern: