Deutsche Tageszeitung - "Der Vergewaltiger bist Du!"

"Der Vergewaltiger bist Du!"


"Der Vergewaltiger bist Du!"
"Der Vergewaltiger bist Du!" / Foto: ©

Die Choreographie ist eingängig, die Aussage klar: Mit der Performance "Ein Vergewaltiger auf Deinem Weg" hat ein Frauenkollektiv aus Chile innerhalb von wenigen Tagen eine internationale Bewegung feministischer Flashmobs ausgelöst. In Städten wie Santiago de Chile, Mexiko, Paris, Amsterdam und Berlin fanden sich in den vergangenen Tagen Frauen zusammen, um die ungestrafte Gewalt an Frauen anzuprangern.

Textgröße ändern:

Die Flashmobs sind beeindruckend: Große Gruppen von Frauen treten mit schwarzen Augenbinden auf, in Sprechgesängen protestieren sie gegen die häufig vertretene Ansicht, dass die Opfer - durch ihr Verhalten, ihre Kleidung oder ihren Aufenthaltsort - irgendwie selbst für ihre Vergewaltigung verantwortlich sind.

Ihr Auftritt beginnt mit "Es war nicht meine Schuld" und endet mit der Parole "Der Vergewaltiger bist Du!" - wobei sie die Fäuste zum Himmel recken und neben den Tätern auch tatenlose Polizisten, Richter und Politiker sowie eine patriarchalische Gesellschaft insgesamt anprangern.

Hinter "Ein Vergewaltiger auf Deinem Weg" ("Un violador en tu camino") stehen vier 31 Jahre alte Frauen: Die Künstlerinnen Sibila Sotomayor und Dafne Valdés, die Mode-Designerin Paula Cometa und die Kostüm-Schneiderin Lea Cáceres. Sie gründeten nach einem besonders spektakulären Vergewaltigungsfall in Chile das Kollektiv Las Tesis; ihre Performance führten sie dann erstmals am 20. November in Valparaiso auf.

Am 25. November, dem internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, wurde das knapp zwei Minuten dauernde Stück dann in größerem Rahmen in Santiago de Chile aufgeführt. Schon zwei Tage später wurde es aus dem Spanischen übersetzt und von tausenden Frauen in Europa und den USA übernommen.

Der Erfolg der Performance "Ein Vergewaltiger auf Deinem Weg" beruht auf ihrer einprägsamen Choreographie und Aussage. In Santiago kamen am Mittwochabend bereits 10.000 Chileninnen vor dem Stadion für einen Flashmob für "Seniorinnen" ab 40 Jahren zusammen.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

EuGH: Flucht mit Sorgeberechtigten keine Beihilfe zu unerlaubter Einreise

Flüchtlinge, die mit minderjährigen Schutzbefohlenen in die Europäische Union einreisen, dürfen nicht wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise belangt werden. Das EU-Recht stehe an dieser Stelle über anderslautenden nationalen Regelungen, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil mit. Im vorliegenden Fall war im August 2019 eine Frau mit ihrer Tochter und ihrer Nichte nach Bologna in Italien geflogen. (Az. C‑460/23)

Stiftung reicht Verbandsklage gegen Tiktok ein

Die gemeinnützige Stiftung Onderzoek Marktinformatie (Somi) aus den Niederlanden hat am Kammergericht in Berlin eine Verbandsklage gegen die Videoplattform Tiktok eingereicht. Mit der Klage will die Stiftung Schadenersatz für Verbraucherinnen und Verbraucher durchsetzen - sie wirft Tiktok vor, persönliche Daten zu sammeln und zu analysieren sowie im Verborgenen umfassende Verhaltens- und Persönlichkeitsprofile für Werbe- und andere Zwecke zu erstellen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. (Az. 24 VKl 1/25)

Krimineller Nebenjob bei Sicherheitsdienst: Bundespolizist verliert Beamtenstatus

Ein Bundespolizist ist wegen krimineller Nebentätigkeiten für einen Sicherheitsdienst vom Verwaltungsgericht im niedersächsischen Göttingen aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Er habe "durch sein Gesamtverhalten das Bild eines korrumpierten beziehungsweise korrumpierbaren Polizeibeamten vermittelt und dem Ansehen der Bundespolizei erheblich geschadet", erklärte das Gericht am Dienstag zur Begründung seiner bereits im Mai ergangenen Entscheidung.

Razzia gegen 170 Beschuldigte Callcenterbetrüger: Über acht Millionen Euro Schaden

Die Staatsanwaltschaft Dresden ist mit einer Razzia gegen eine Bande aus mehr als 170 Beschuldigten vorgegangen, die mit Callcentern über zehn Jahre lang Menschen betrogen haben soll. Es seien dabei zunächst drei Haftbefehle vollstreckt worden, teilten die Ermittler am Dienstag mit. Ergaunert haben soll die Bande in gut 30.000 Fällen mindestens acht Millionen Euro.

Textgröße ändern: