
BGH-Urteil zu Knöllchen-Streit um Falschparker auf Privatparkplatz

Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Mittwoch (09.00 Uhr) sein Urteil in einem Rechtsstreit um Knöllchen für Falschparker auf einem Privatparkplatz. Der BGH muss darüber entscheiden, ob der Betreiber des Parkplatzes vom Halter eines falsch parkenden Autos Geld verlangen kann. Im konkreten Fall will eine Fahrzeughalterin nicht dafür zahlen, dass ihr Wagen falsch auf einem Klinikparkplatz geparkt war. Sie bestreitet, den Wagen gefahren zu haben. (Az. XII ZR 13/19)
Die Benutzung der Krankenhausparkplätze ist für eine bestimmte Zeit kostenlos, zudem sind einzelne Bereiche für Krankenhausmitarbeiter reserviert. Der Wagen der beklagten Frau stand einmal zu lange auf dem Parkplatz und zweimal auf einem Mitarbeiterparkplatz. Rechtlich umstritten ist in dem Fall, ob auf einem Privatparkplatz nur der Fahrer oder auch der Fahrzeughalter herangezogen werden kann. In den Vorinstanzen war die Klage des Parkplatzbetreibers erfolglos.
(A.Stefanowych--DTZ)