Landgericht Duisburg schlägt Einstellung von Loveparade-Prozess vor
Das Landgericht Duisburg will den Loveparade-Prozess gegen die drei noch verbliebenen Angeklagten einstellen. Die Kammer begründete ihren Vorschlag unter anderem mit der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Es sei aktuell nicht absehbar, wann und wie die Verhandlung fortgesetzt werden könne. Nebenklage-Anwälte sprachen angesichts des Einstellungsvorschlags von einem "weiteren schwarzen Tag" für die Opfer der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten.
Die Duisburger Richter vertraten unter anderem die Auffassung, aufgrund der pandemiebedingten Prozesseinschränkungen bestehe nur noch "eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit, den angeklagten Sachverhalt verurteilungsreif aufzuklären". Die Prozessbeteiligten können zu dem Vorschlag des Gerichts nun bis zum 20. April schriftlich Stellung nehmen.
Die Düsseldorfer Kanzlei Baum Reiter & Collegen, die in dem Prozess zu den Nebenklagevertretern zählt, äußerte die Erwartung, dass die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten der Einstellung zustimmen werden. "Wir bedauern, dass der Loveparade-Prozess nach nunmehr fast zehn Jahren Bearbeitung durch Polizei und Justiz ohne ein Gerichtsurteil enden wird", erklärte die Kanzlei. Die Geschädigten und die Angehörigen der Todesopfer seien "maßlos enttäuscht".
Die Duisburger Staatsanwaltschaft kündigte an, sie werde den Vorschlag und die Argumentation der Kammer sorgfältig prüfen. Danach werde die Anklagebehörde "innerhalb der eingeräumten Frist entscheiden, ob die Einstellung des Verfahrens in Betracht kommen könnte", erklärte eine Sprecherin.
In dem Verfahren geht es um die Loveparade-Tragödie in Duisburg vom 24. Juli 2010. Damals wurden bei der Technoparade in einem Gedränge 21 Menschen getötet und mehr als 650 verletzt.
In dem Duisburger Verfahren sind noch drei Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Gegen sieben weitere Angeklagte stellte die Duisburger Strafkammer das Verfahren im Februar 2019 wegen geringer Schuld ein.
Die Duisburger Kammer verwies dem Gerichtssprecher zufolge in ihrem Einstellungsvorschlag unter anderem darauf, dass das "im Verfahren gründlich aufgeklärte, multikausale Geschehen" bei der Loveparade bereits fast zehn Jahre zurückliege. Spätestens am 27. Juli 2020 dürfte demnach hinsichtlich des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung die absolute Verjährung eintreten.
Auch dürfe eine etwaige Schuld der Angeklagten nach allen bisher vorliegenden Erkenntnissen als gering angesehen werden. Unter Würdigung dieser und weiterer Umstände würde sich eine eventuelle Strafe für die Angeklagten im unteren Bereich des Strafrahmens bewegen.
Sollte das Verfahren eingestellt werden, will die Duisburger Strafkammer die in dem Prozess gewonnenen Erkenntnisse zum Loveparade-Unglück in einem schriftlichen Beschluss zusammenfassen. Den Inhalt dieses Beschlusses will das Gericht dann "im Rahmen einer zeitlich begrenzten Hauptverhandlung" vortragen.
(W.Budayev--DTZ)