Deutsche Tageszeitung - OLG bestätigt Schuldspruch wegen Diebstahls von Richter-Werken aus Mülltonne

OLG bestätigt Schuldspruch wegen Diebstahls von Richter-Werken aus Mülltonne


OLG bestätigt Schuldspruch wegen Diebstahls von Richter-Werken aus Mülltonne
OLG bestätigt Schuldspruch wegen Diebstahls von Richter-Werken aus Mülltonne / Foto: ©

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat die Verurteilung eines Manns wegen Diebstahls von Werken des weltbekannten Kölner Künstlers Gerhard Richter aus einer Mülltonne bestätigt. Das Mitnehmen der Werke sei Diebstahl gewesen - auch wenn die Papiere von Richter aussortiert worden seien, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit. Die konkrete Strafe muss allerdings neu festgesetzt werden. (Az. III-1 RVs 78/20)

Textgröße ändern:

Der Angeklagte hatte den Künstler in Köln besucht, um ihm eine Kunstmappe mit diversen Werken anzubieten. Der Verkauf kam nicht zustande, wie das OLG weiter mitteilte. Bei dem Besuch bemerkte der Angeklagte demnach auf dem Grundstück des Künstlers eine umgefallene Papiertonne und daneben liegenden Papierabfall, der aus der Tonne herausgefallen war.

Beim Aufsammeln des Mülls entdeckte der Mann den Angaben zufolge vier von Richter angefertigte und von diesem entsorgte Werke. In dem Glauben, zur Mitnahme des Papierabfalls berechtigt zu sein, nahm er die Werke mit. Später versuchte der Mann, die Werke vom Künstler signieren zu lassen und über ein Auktionshaus zu verkaufen.

Das Amts- und das Landgericht Köln hatten den Angeklagten des Diebstahls für schuldig befunden. Das OLG bestätigte diesen Schuldspruch nun in letzter Instanz. Der Künstler sei weiter Eigentümer des aus der Papiertonne herausgefallenen, aber noch auf seinem Grundstück befindlichen Abfalls geblieben, befand der Strafsenat.

Die Annahme des Manns, zur Mitnahme des Papierabfalls berechtigt gewesen zu sein, stehe einem Schuldspruch nicht entgegen. Diesbezüglich habe sich der Angeklagte in einem sogenannten vermeidbaren Verbotsirrtum befunden: Er hätte nämlich nach Überzeugung des OLG erkennen können, dass auch demjenigen, der einen Gegenstand in die auf seinem Grundstück stehende Abfalltonne wirft, weiterhin Rechte an dem Gegenstand zustehen.

Das gelte besonders für Werke eines berühmten Künstlers wie Richter. Die Verurteilung des Manns zu einer Geldstrafe von 1200 Euro hob das OLG aber auf. Bei der Festsetzung der Geldstrafe auf 60 Tagessätze zu je 20 Euro seien dem Landgericht Rechtsfehler unter anderem in Hinblick auf eine Strafmilderung bei Verbotsirrtum unterlaufen. Das Landgericht muss die Strafe nun neu festsetzen.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Lebenslange Haft für 32-Jährigen wegen Mordes an Drogenkurier in Brandenburg

Wegen Mordes an einem Drogenkurier ist ein 32-Jähriger vom Landgericht Frankfurt an der Oder in Brandenburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er wurde des Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann aus Habgier und heimtückisch handelte.

Prozess zu einem der schlimmsten Umweltdesaster Brasiliens in London begonnen

In London hat am Montag ein Prozess zu einer der schlimmsten Umweltkatastrophen in der Geschichte Brasiliens begonnen. Der High Court soll bis März prüfen, ob der australische Bergbaukonzern BHP, der zum Zeitpunkt des Unglücks im November 2015 Miteigentümer des brasilianischen Minenbetreibers Samarco war, zur Verantwortung gezogen werden kann.

Von eigenem Ehemann mit Auto erfasst: 86-Jährige stirbt bei Unfall in Bochum

Eine 86-Jährige ist in Bochum von ihrem Ehemann mit einem Auto erfasst und dabei tödlich verletzt worden. Der 87-Jährige wollte am Montag rückwärts in eine Einfahrt fahren, wie die Polizei in der nordrhein-westfälischen Stadt mitteilte. Dabei erfasste er seine 86-jährige Frau und stieß danach gegen eine Hauswand.

Autofahrer in Mannheim von Unbekanntem brutal mit Messer und Reizgas attackiert

Zwei Insassen eines Autos sind in Mannheim brutal von einem Unbekannten attackiert worden. Der 32-jährige Fahrer war mit seinem Fahrzeug in der Nacht zu Sonntag aus einer Tiefgarage gekommen, als sich plötzlich ein Unbekannter näherte und die Seitenscheibe einschlug, wie die Polizei in der baden-württembergischen Stadt am Montag mitteilte. Er stach mutmaßlich mit einem Messer auf den 24-jährigen Beifahrer ein und sprühte Pfefferspray in das Auto.

Textgröße ändern: