Opfer von Germanwings-Absturz scheitern mit Klagen auf mehr Schmerzensgeld
Gut fünf Jahre nach dem Germanwings-Absturz in den französischen Alpen mit 150 Toten hat das Landgericht Essen am Mittwoch Klagen von Hinterbliebenen auf höhere Schmerzensgeldzahlungen der Lufthansa abgewiesen. Wie eine Gerichtssprecherin weiter mitteilte, sah die Zivilkammer keine Anspruchsgrundlage für die Forderung der insgesamt acht Kläger. Die Lufthansa und eine ebenfalls beklagte Lufthansa-Flugschule in den USA seien die falschen Adressaten der Klage.
Der Kopilot des Unglücksjets war an der Lufthansa-Flugschule in den USA ausgebildet worden. Der unter Depressionen leidende Mann soll das Flugzeug am 24. März 2015 absichtlich zum Absturz gebracht haben, um sich selbst zu töten.
Der Kopilot der Germanwings-Maschine hatte seine Ausbildung an der Flugschule wegen einer schweren Depression nur mit einer eingeschränkten Genehmigung beenden können. In dem Essener Verfahren warfen die Kläger der Flugschule und der Lufthansa Versäumnisse im Rahmen der Ausbildung und bei der medizinischen Überwachung des Kopiloten vor.
Die Essener Zivilkammer gelangte jedoch zu der Auffassung, die medizinische Überwachungspflicht von Flugschülern sei eine staatliche Aufgabe. Deshalb hätten die Kläger weder Ansprüche gegen die Lufthansa noch gegen die Flugschule.
Die Germanwings-Maschine war auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf abgestürzt. Alle 150 Menschen an Bord starben, darunter 72 Deutsche. Viele der Opfer kamen aus Nordrhein-Westfalen, unter ihnen 16 Schüler und zwei Lehrerinnen eines Gymnasiums in Haltern am See.
Die Lufthansa hatte nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet, die nach Auffassung der klagenden Hinterbliebenen aber zu niedrig sind. Gegen das Urteil des Essener Landgerichts ist Berufung möglich, die dann vor dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt würde.
Das Essener Verfahren ist nicht das einzige, in dem Hinterbliebene des Germanwings-Absturzes zivilrechtliche Forderung geltend machen: Auch vor dem Landgericht in Frankfurt am Main sind entsprechende Klagen anhängig. In dem Frankfurter Verfahren ist jedoch bislang noch kein Termin für eine mündliche Verhandlung anberaumt.
(O.Tatarinov--DTZ)