Deutsche Tageszeitung - Zehneinhalb Jahre Haft für Narkosearzt nach Tod von Vierjähriger in Zahnarztpraxis

Zehneinhalb Jahre Haft für Narkosearzt nach Tod von Vierjähriger in Zahnarztpraxis


Zehneinhalb Jahre Haft für Narkosearzt nach Tod von Vierjähriger in Zahnarztpraxis
Zehneinhalb Jahre Haft für Narkosearzt nach Tod von Vierjähriger in Zahnarztpraxis / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Tod einer Vierjährigen bei einer Behandlung in einer Zahnarztpraxis in Hessen hat das Landgericht in Frankfurt am Main den verantwortlichen Narkosearzt zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die zuständige Kammer sah es nach Angaben eines Gerichtssprechers am Freitag als erwiesen an, dass der Mediziner elementare Hygienestandards missachtet und dadurch mehrere behandelte Kinder geschädigt hatte. Die Vierjährige starb an einem verunreinigten Narkosemittel, drei weitere Kinder mussten wegen Blutvergiftungen behandelt werden.

Textgröße ändern:

Das Gericht verurteilte den Arzt deshalb wegen Totschlags durch Unterlassen sowie dreifachen versuchten Totschlags durch Unterlassen sowie gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren gegen den beim Prozessauftakt im August 67-jährigen Angeklagten auf eine Verurteilung wegen eines Mordes durch Unterlassen plädiert. Die Verteidigung sprach sich dagegen für eine Strafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge aus.

Angeklagt war der Fall ursprünglich wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung. Während der Beweisaufnahme traten aber neue Erkenntnisse zutage, die das Gericht nach Angaben des Sprechers zu einem sogenannten rechtlichen Hinweis veranlassten. Demnach hielt es von nun an auch eine Verurteilung wegen Totschlags für möglich.

Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Verurteilung wegen Mordes war demnach schon aus juristischen Gründen nicht möglich, weil dem Arzt und der Verteidigung in dem Prozess zuvor kein entsprechender rechtlicher Hinweis erteilt worden war. Das Gericht sah die Voraussetzungen dafür aber auch unabhängig davon nicht als erfüllt an. Mordmerkmale wie das Handeln in Verdeckungsabsicht oder niedrige Beweggründe ließen sich nicht belegen.

Das Geschehen hatte sich vor rund drei Jahren in einer Zahnarztpraxis im hessischen Kronberg zugetragen. Dort spritzte der Anästhesist vier Kindern ein Narkosemittel, das er laut Anklageschrift mehrfach verwendete und das deshalb massiv verunreinigt war. Die Kinder erlitten Blutvergiftungen, die Vierjährige starb. Die anderen drei Kinder mussten in Krankenhäusern behandelt werden, zwei davon lagen auf Intensivstationen.

Das Gericht verhängte am Freitag zudem ein Tätigkeitsverbot gegen den Arzt und sprach den Hinterbliebenen des toten Mädchens und den geschädigten anderen Kindern Schadenersatzansprüche zu. Einen Untersuchungshaftbefehl erließ es nicht. Laut Sprecher verwies die Kammer darauf, dass der auf freiem Fuß befindliche Angeklagte auch zur Urteilsverkündung erschienen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

Zahl der Herzinfarkte sinkt - Bei Frauen oft spät erkannt

Die Zahl der Herzinfarkte in Deutschland sinkt. Der Anteil betroffener Männer ging zwischen 2014 und 2024 um 18,5 Prozent zurück, wie die Krankenkasse KKH am Mittwoch in Hannover mitteilte. Bei den Frauen war der Rückgang mit 13,7 Prozent etwas geringer - bei ihnen würden Herzinfarkte häufig erst spät erkannt und Warnsignale fehlgedeutet, warnte die KKH.

Umfrage: Vier von Fünf finden Vorsorge wichtig – doch nur jeder Zweite geht hin

Vier von fünf Versicherten halten Gesundheitsvorsorge für wichtig, doch nur knapp jeder zweite geht auch regelmäßig zu Untersuchungen. Das zeigt eine Umfrage des Instituts Yougov im Auftrag des Ärzteportals Doctolib, deren Ergebnisse der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlagen. Die Studie spricht von einem "Präventions-Paradox".

Gesetzlich Versicherte müssen im Schnitt 42 Tage auf Facharzttermin warten

Gesetzlich Versicherte mussten 2024 länger auf einen Facharzttermin warten als noch vor einigen Jahren. Das geht aus Antworten des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor, die der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe) vorlag. Laut einer Versichertenbefragung, auf die sich die Bundesregierung beruft, betrug die Wartezeit im Jahr 2024 im Schnitt 42 Tage. Zum Vergleich: 2019 waren es noch 33 Tage.

Zahnarzt-Kosten: Vorstoß von CDU-Wirtschaftsrat stößt auch in Union auf Ablehnung

Mit seinem Vorschlag, Zahnarzt-Behandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen, stößt der Wirtschaftsrat der CDU auch innerhalb der Partei auf breite Kritik. Vor den anstehenden Landtagswahlen warnten führende CDU-Politiker davor, die Bürgerinnen und Bürger mit derartigen Forderungen zu vergraulen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erteilte dem Vorstoß des CDU-nahen Unternehmerverbandes eine kategorische Absage.

Textgröße ändern: