Deutsche Tageszeitung - Krankenhausreform: Sozialverband VdK will gegen höhere Kassenbeiträge klagen

Krankenhausreform: Sozialverband VdK will gegen höhere Kassenbeiträge klagen


Krankenhausreform: Sozialverband VdK will gegen höhere Kassenbeiträge klagen
Krankenhausreform: Sozialverband VdK will gegen höhere Kassenbeiträge klagen / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Der Sozialverband VdK will auf dem Klageweg gegen höhere Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Finanzierung der Krankenhausreform vorgehen. Der Gesetzgeber bediene sich bei den Beitragszahlungen, um die Neuordnung der Krankenhauslandschaft zu finanzieren, erklärte der Verband am Montag. Dies sei verfassungswidrig. Klagen will der VdK zusammen mit seinen Mitgliedern, die gegen Bescheide ihrer Krankenversicherung Widerspruch einlegen sollen.

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Der VdK verwies darauf, dass die im vergangenen Jahr beschlossene Krankenhausreform in den kommenden zehn Jahren rund 50 Milliarden Euro kosten werde. Davon sollten die gesetzlich Versicherten die Hälfte zahlen. Damit werde die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) "jährlich mit 2,5 Milliarden Euro mehr belastet".

"Schon jetzt spüren viele den Anstieg", erklärte der Sozialverband. "In den kommenden Monaten dürften die Beiträge noch weiter in die Höhe schießen."

Dass der Gesetzgeber die Krankenhausreform über die gesetzliche Krankenhausreform finanziere, sei "ein eindeutiger Verfassungsverstoß", erklärte der VdK. "Sozialversicherungsbeiträge unterliegen laut Bundesverfassungsgericht einem besonderen Schutz: Sie sind streng zweckgebunden und dürfen nicht zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts verwendet werden."

GKV-Beiträge dürften "nur für Aufgaben verwendet werden, die eindeutig den GKV-Versicherten zugutekommen", erläuterte VdK-Präsidentin Verena Bentele. "Leistungen, die allen Bürgerinnen und Bürgern nutzen, dürfen nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt werden."

Der VdK dämpfte aber Erwartungen an einen schnellen Erfolg der geplanten Klagen. Dafür brauchten der VdK und Mitglieder "einen langen Atem". Mitglieder müssten zunächst gegen den Beitragsbescheid ihrer Krankenkasse Widerspruch einlegen. "Danach geht es vor die Sozialgerichte und voraussichtlich durch weitere Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht."

Die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) war vergangenes Jahr beschlossen worden. Sie sieht unter anderem eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser und eine teilweise Abkehr von der Finanzierung über Fallpauschalen vor. Lauterbach will damit die Behandlungsqualität in den Kliniken verbessern und ein unkontrolliertes Krankenhaussterben wegen finanzieller Probleme verhindern.

(V.Sørensen--DTZ)

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