Deutsche Tageszeitung - Karlsruhe hält an Einschätzung zu Impfpflicht in Pflege während Pandemie fest

Karlsruhe hält an Einschätzung zu Impfpflicht in Pflege während Pandemie fest


Karlsruhe hält an Einschätzung zu Impfpflicht in Pflege während Pandemie fest
Karlsruhe hält an Einschätzung zu Impfpflicht in Pflege während Pandemie fest / Foto: © AFP/Archiv

Die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Impfpflicht in Pflege und Medizin während der Pandemie verfassungsgemäß war, bleibt auch nach einer neuen Entscheidung unverändert. Eine vom Verwaltungsgericht Osnabrück vorgelegte Frage dazu ist unzulässig, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe erklärte. Nach einer früheren Regelung des Infektionsschutzgesetzes hatten Beschäftigte in der Pflege und in medizinischen Einrichtungen nachweisen müssen, dass sie gegen Corona geimpft oder davon genesen waren. (1 BvL 9/24)

Textgröße ändern:

Die Regelung ist seit 2023 nicht mehr in Kraft. In dem Verfahren in Osnabrück geht es um den November und Dezember 2022. Dort klagte eine Frau, die als Pflegehelferin in einem Krankenhaus arbeitet. Gegen sie wurde im Jahr 2022 ein vorläufiges Tätigkeitsverbot verhängt, weil sie keinen Nachweis über Impfung oder Genesung vorlegte.

Schon im Mai 2022 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelung grundsätzlich für mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Osnabrücker Gericht findet aber, dass die Regelung im Verlauf des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineinwuchs. Vor allem seien die Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts zum Schutz einer Impfung vor der Übertragung des Virus auf andere Menschen wissenschaftlich nicht belastbar gewesen. Die Regelung sei spätestens ab Oktober 2022 nicht mehr dazu geeignet gewesen, dem Schutz vulnerabler Menschen zu dienen.

Diese Überzeugung begründete es aber nicht ausreichend, wie das Verfassungsgericht nun entschied. Das Osnabrücker Gericht gehe selbst davon aus, dass die Impfung vor der Übertragung des Virus schütze, wenn auch bei der Omikronvariante weniger als zuvor - hier gebe es also einen Widerspruch.

Das Verfassungsgericht verwies auf seine Entscheidung vom Mai 2022. Darin habe es berücksichtigt, dass der Immunschutz durch Impfung oder Genesung mit der Zeit abnimmt. Der Gesetzgeber durfte demnach weiter davon ausgehen, dass es einen Schutz vor Übertragung gebe. Das Vefassungsgericht stützte diese Auffassung auf verschiedene Expertenmeinungen.

Damit habe sich das Osnabrücker Gericht nicht auseinandergesetzt, erklärte es. Es habe keine Feststellungen dazu getroffen, wie die Wissenschaft die Lage im Jahr 2022 beurteilte. Dabei habe es sich "dazu gedrängt sehen" müssen, denn es sei auf die Studienlage in diesem Jahr hingewiesen worden. Demnach war die Übertragungswahrscheinlichkeit durch aufgefrischt Geimpfte um rund 20 Prozent niedriger als durch nicht geimpfte Menschen.

(G.Khurtin--DTZ)

Empfohlen

RKI-Daten: Knapp zwei Drittel der Erwachsenen bewerten eigene Gesundheit als gut

Die Mehrheit der Erwachsenen in Deutschland fühlt sich rundum gesund. Im Jahr 2024 schätzten knapp zwei Drittel (64,2 Prozent) ihre allgemeine Gesundheit als sehr gut oder gut ein, wie aus am Freitag vom Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin veröffentlichten Daten hervorgeht. Der Anteil sank im Vergleich zum Vorjahr um mehr als drei Prozentpunkte.

Flug von Gran Canaria nach Hamburg: Eurowings-Passagier stirbt an Bord

Während eines Eurowings-Flugs von Gran Canaria nach Hamburg ist ein Passagier an Bord an den Folgen eines medizinischen Notfalls gestorben. Wie die Fluglinie am Freitag in Köln mitteilte, landete die Maschine deshalb am Sonntag außerplanmäßig im spanischen Bilbao. Die Besatzung reanimierte den Passagier demnach umgehend. Er starb aber vor der Landung.

Umfrage: Mehrheit der Beschäftigten will Arbeitszeit auf acht Stunden begrenzen

Beschäftigte in Deutschland sprechen sich einer Umfrage zufolge mehrheitlich für eine Begrenzung ihrer Arbeitszeit aus. 72 Prozent der Befragten wollen ihre tägliche Arbeitszeit dabei auf maximal acht Stunden begrenzen, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) am Donnerstag in Berlin mitteilte. DGB-Chefin Yasmin Fahimi kritisierte eine mögliche Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes angesichts dessen als "kontraproduktiv" und als "einseitige Verschiebung zulasten der Beschäftigten".

Hessisches Landeskriminalamt warnt vor berauschenden Liquids in E-Zigaretten

Das hessische Landeskriminalamt (LKA) hat vor Liquids mit berauschenden Inhaltsstoffen in E-Zigaretten und Vapes gewarnt. Sie seien mit hochwirksamen und schnell abhängig machenden synthetischen Cannabinoiden versetzt, teilte das LKA am Donnerstag in Wiesbaden mit. Beim Konsum drohten massive gesundheitliche Nebenwirkungen. Die vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beliebten Liquids seien unter Namen wie "Görke", "Baller-Liquid" oder "Klatsch-Liquid" erhältlich.

Textgröße ändern: