Deutsche Tageszeitung - Kasse muss nach Magenverkleinerung nicht automatisch für Hautstraffung zahlen

Kasse muss nach Magenverkleinerung nicht automatisch für Hautstraffung zahlen


Kasse muss nach Magenverkleinerung nicht automatisch für Hautstraffung zahlen
Kasse muss nach Magenverkleinerung nicht automatisch für Hautstraffung zahlen / Foto: © AFP/Archiv

Die Kostenübernahme für eine Magenverkleinerung führt nicht automatisch dazu, dass die Krankenkasse später auch die Kosten für eine Straffung der Bauchdecke oder der Brust übernehmen muss. Das muss sie nur im Einzelfall aus medizinischen Gründen, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az.: B 1 KR 15/24 B)

Textgröße ändern:

Wegen starken Übergewichts hatte die Krankenkasse der Klägerin 2018 eine Magenverkleinerung bezahlt. Dadurch konnte sie erheblich abnehmen, haderte nun aber mit den entstandenen Hautfalten ihres Körpers. Daher beantragte sie auch die Kostenübernahme für eine Straffung der Haut an Bauch und Brust.

Die Krankenkasse und auch die Instanzgerichte lehnten dies ab. Die Behandlung sei weder aus hautmedizinischen noch aus anderen gesundheitlichen Gründen notwendig gewesen, erklärten sie. Es habe sich um einen kosmetischen Eingriff gehandelt.

Dabei hatte das bayerische Landessozialgericht die Revision nicht zugelassen. Mit ihrer Beschwerde verwies die Frau auf die Rechtsprechung des BSG zur Entfernung einer Brust, etwa bei Krebs. In solchen Fällen müssen die Krankenkassen gegebenenfalls eine Brust-Aufbauplastik bezahlen.

Dennoch wies das BSG die Beschwerde nun ab. Dass der Frau eine Kostenerstattung für die Operation nicht zustehe, ergebe sich schon aus der bisherigen Rechtsprechung, erklärte es.

Nach einer Brustentfernung werde mit der Aufbauplastik der direkt vor dem Eingriff bestehende Zustand wieder hergestellt. Darum gehe es bei der Klägerin hier aber gerade nicht. Die von ihr inzwischen aus eigener Tasche bezahlten Operationen seien an ganz anderen Körperstellen als dem Magen erfolgt. Ziel sei ein Zustand gewesen, wie er schon lange vor der Magenoperation bestanden habe, nämlich vor der Entwicklung der Adipositas.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

Gesetzlich Versicherte müssen im Schnitt 42 Tage auf Facharzttermin warten

Gesetzlich Versicherte mussten 2024 länger auf einen Facharzttermin warten als noch vor einigen Jahren. Das geht aus Antworten des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor, die der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe) vorlag. Laut einer Versichertenbefragung, auf die sich die Bundesregierung beruft, betrug die Wartezeit im Jahr 2024 im Schnitt 42 Tage. Zum Vergleich: 2019 waren es noch 33 Tage.

Zahnarzt-Kosten: Vorstoß von CDU-Wirtschaftsrat stößt auch in Union auf Ablehnung

Mit seinem Vorschlag, Zahnarzt-Behandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen, stößt der Wirtschaftsrat der CDU auch innerhalb der Partei auf breite Kritik. Vor den anstehenden Landtagswahlen warnten führende CDU-Politiker davor, die Bürgerinnen und Bürger mit derartigen Forderungen zu vergraulen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erteilte dem Vorstoß des CDU-nahen Unternehmerverbandes eine kategorische Absage.

Warken schließt Streichung der Erstattung von Zahnarztleistungen aus

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Forderung abgelehnt, Zahnarztleistungen nicht mehr durch die gesetzliche Krankenversicherung zu erstatten. Diese werde "nicht umgesetzt", erklärte Warken am Montag in Berlin. "Das schließe ich aus, denn es wäre eine Abkehr des Kerngedankens unseres Solidarsystems". Zudem widerspreche dies "dem Ziel, Prävention zu stärken".

Zahl der Krebstoten in Deutschland steigt - aber insgesamt bessere Überlebenschancen

Aufgrund der älter werdenden Bevölkerung steigt in Deutschland die Zahl der Krebstoten, während zugleich die Überlebenschancen wachsen. Im Jahr 2024 starben 230.400 Menschen an einer Krebserkrankung, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Montag mitteilte. Das waren rund zehn Prozent mehr als im Jahr 2004. Gerade bei Menschen im jüngeren und mittleren Alter führt Krebs demnach aber seltener zum Tod als noch vor 20 Jahren.

Textgröße ändern: