Deutsche Tageszeitung - Bildungsministerium setzt Kulturprogramm für ärmere Kinder ab 2028 fort

Bildungsministerium setzt Kulturprogramm für ärmere Kinder ab 2028 fort


Bildungsministerium setzt Kulturprogramm für ärmere Kinder ab 2028 fort
Bildungsministerium setzt Kulturprogramm für ärmere Kinder ab 2028 fort / Foto: © AFP

Das Bundesprogramm "Kultur macht stark" zur Unterstützung von Bildungsangeboten für junge Menschen mit wenig Zugang zu Kulturangeboten wird verlängert. Ab 2028 solle das Bundesprogramm in einer vierten Förderphase "grundsätzlich fortgeführt werden", erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Freitag aus dem Bundesbildungsministerium. Der aktuelle Förderzeitraum des Programms für kulturelle Bildung läuft bis einschließlich 2027, die neue Förderperiode ab 2028 dann bis 2032.

Textgröße ändern:

"Mit der Fortsetzung von 'Kultur macht stark' investieren wir gezielt in Kinder und Jugendliche, die wir auf ihrem Bildungsweg stärken wollen", erklärte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) gegenüber AFP. Das Programm verbessere die Bildungs- und Teilhabechancen junger Menschen, daher werde es grundsätzlich fortgeführt. "Wir entwickeln es zugleich weiter - zeitgemäß, wirkungsvoll und mit einer effizienten Förderstruktur", fuhr Prien fort.

Zur Fördersumme in der nächsten Phase äußerte sich das Ministerium zunächst nicht. Bislang wurden im Rahmen des Programms jährlich 50 Millionen Euro bereitgestellt. Die Gelder fließen zum Beispiel in Musik-, Theater- und Filmprojekte. Beteiligt sind neben diesen Kulturstätten auch Bibliotheken, Jugendzentren, Sportvereine und Migrantenverbände. Seit 2013 wurden laut Ministerium über 57.000 Projekte umgesetzt, an denen über 1,6 Millionen junge Menschen teilnahmen.

Dem Programm zufolge richten sich die Angebote an Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren, die in einer sogenannten Risikolage wie Bildungsferne, Armut oder Arbeitslosigkeit im Elternhaus leben. Die Angebote sind dabei außerschulisch, gehören also nicht zum Unterricht. Schulen können aber Bündnispartner werden.

Die Regierung setzt mit der Fortsetzung des Programms ein Ziel aus dem Koalitionsvertrag um. Das Programm soll nun inhaltlich weiter entwickelt werden und der "veränderten Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen" Rechnung tragen. Es soll nach Darstellung des Ministeriums zudem einfacher gestaltet werden und künftig Lücken zwischen den einzelnen Förderperioden vermeiden.

(O.Tatarinov--DTZ)

Empfohlen

Suchtgefahr: EU fordert Meta-Konzern zu Änderungen bei Instagram und Facebook auf

Die EU-Kommission hat den Digitalkonzern Meta wegen der Suchtgefahr für Kinder und Jugendliche zu Änderungen auf seinen Plattformen Instagram und Facebook aufgefordert. Meta schütze Minderjährige auf den Plattformen nicht ausreichend und verstoße damit gegen die EU-Digitalgesetze, teilte die Kommission am Freitag in ersten Ermittlungsergebnissen mit. Reagiert der US-Konzern nicht mit Änderungen, droht ein Bußgeld.

Britische Rocksängerin Bonnie Tyler gestorben

Die britische Rocksängerin Bonnie Tyler ist tot. Die mit Hits wie "Total Eclipse of the Heart" berühmt gewordene Tyler starb am Mittwochabend im Alter von 75 Jahren in einem Krankenhaus in Portugal, wie ihre Familie am Donnerstag mitteilte. Die für ihre raue Stimme bekannte Sängerin war Anfang Mai in einem Krankenhaus in Faro an der portugiesischen Algarve-Küste notoperiert worden und lag anschließend wochenlang im künstlichen Koma.

Schriftstellerin Christine Wunnicke erhält in diesem Jahr Georg-Büchner-Preis

Die Schriftstellerin Christine Wunnicke wird in diesem Jahr mit dem Georg-Büchner-Preis geehrt. Wunnicke erhalte die Auszeichnung "für ihr stets überraschendes und souverän konzipiertes Erzählwerk, das an so unterschiedlichen Schauplätzen wie Hollywood, Nagasaki oder Paris angesiedelt ist", teilte die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung am Donnerstag in Darmstadt mit.

Europäischer Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos

Im Streit über das Widerrufsrecht bei Streaming-Abos hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte der Verbraucher gestärkt. Er stufte das Angebot von Sky Österreich in einem Urteil vom Donnerstag vorläufig als digitale Dienstleistung ein. Darum müssten Kunden eine angemessene Bedenkzeit bekommen. Abschließend entscheiden muss darüber aber das Gericht in Österreich.(Az. C-234/25)

Textgröße ändern: