Deutsche Tageszeitung - Suchtgefahr: EU fordert Meta-Konzern zu Änderungen bei Instagram und Facebook auf

Suchtgefahr: EU fordert Meta-Konzern zu Änderungen bei Instagram und Facebook auf


Suchtgefahr: EU fordert Meta-Konzern zu Änderungen bei Instagram und Facebook auf
Suchtgefahr: EU fordert Meta-Konzern zu Änderungen bei Instagram und Facebook auf / Foto: © AFP/Archiv

Die EU-Kommission hat den Digitalkonzern Meta wegen der Suchtgefahr für Kinder und Jugendliche zu Änderungen auf seinen Plattformen Instagram und Facebook aufgefordert. Meta schütze Minderjährige auf den Plattformen nicht ausreichend und verstoße damit gegen die EU-Digitalgesetze, teilte die Kommission am Freitag in ersten Ermittlungsergebnissen mit. Reagiert der US-Konzern nicht mit Änderungen, droht ein Bußgeld.

Textgröße ändern:

Die Endlosfeeds auf Instagram und Facebook seien so entworfen, dass sie Kinder und Jugendliche süchtig machen, erklärte die Kommission. Sie forderte Meta auf, die automatische Wiedergabe weiterer Videos standardmäßig zu deaktivieren und verpflichtende Pausen einzuführen. Außerdem soll der Algorithmus weniger stark darauf reagieren, was Nutzerinnen und Nutzer zuletzt angesehen haben.

In seinen Berichten an Brüssel habe Meta die Risiken für Kinder und Jugendliche unterschätzt, teilte die Kommission weiter mit. Instagram und Facebook fallen laut dem EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) unter die Aufsicht der EU-Kommission. Sie überwacht, ob sich große Digitalkonzerne an die Regeln halten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von maximal sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Im Februar hatte die Kommission bereits die Videoplattform Tiktok angewiesen, ihre Funktionsweise zu ändern und die Suchtgefahr für Kinder und Jugendliche zu verringern. Zeitgleich laufen in Brüssel die Vorbereitungen für ein mögliches Social-Media-Verbot. Am Montag soll - ähnlich wie bereits in Deutschland - ein Expertengremium seine Empfehlungen vorstellen, ein Gesetzentwurf wird im September erwartet.

(U.Kabuchyn--DTZ)

Empfohlen

Bildungsministerium setzt Kulturprogramm für ärmere Kinder ab 2028 fort

Das Bundesprogramm "Kultur macht stark" zur Unterstützung von Bildungsangeboten für junge Menschen mit wenig Zugang zu Kulturangeboten wird verlängert. Ab 2028 solle das Bundesprogramm in einer vierten Förderphase "grundsätzlich fortgeführt werden", erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Freitag aus dem Bundesbildungsministerium. Der aktuelle Förderzeitraum des Programms für kulturelle Bildung läuft bis einschließlich 2027, die neue Förderperiode ab 2028 dann bis 2032.

Britische Rocksängerin Bonnie Tyler gestorben

Die britische Rocksängerin Bonnie Tyler ist tot. Die mit Hits wie "Total Eclipse of the Heart" berühmt gewordene Tyler starb am Mittwochabend im Alter von 75 Jahren in einem Krankenhaus in Portugal, wie ihre Familie am Donnerstag mitteilte. Die für ihre raue Stimme bekannte Sängerin war Anfang Mai in einem Krankenhaus in Faro an der portugiesischen Algarve-Küste notoperiert worden und lag anschließend wochenlang im künstlichen Koma.

Schriftstellerin Christine Wunnicke erhält in diesem Jahr Georg-Büchner-Preis

Die Schriftstellerin Christine Wunnicke wird in diesem Jahr mit dem Georg-Büchner-Preis geehrt. Wunnicke erhalte die Auszeichnung "für ihr stets überraschendes und souverän konzipiertes Erzählwerk, das an so unterschiedlichen Schauplätzen wie Hollywood, Nagasaki oder Paris angesiedelt ist", teilte die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung am Donnerstag in Darmstadt mit.

Europäischer Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos

Im Streit über das Widerrufsrecht bei Streaming-Abos hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte der Verbraucher gestärkt. Er stufte das Angebot von Sky Österreich in einem Urteil vom Donnerstag vorläufig als digitale Dienstleistung ein. Darum müssten Kunden eine angemessene Bedenkzeit bekommen. Abschließend entscheiden muss darüber aber das Gericht in Österreich.(Az. C-234/25)

Textgröße ändern: