
Brandenburger Landesverfassungsgericht entscheidet über Paritätsgesetz

Das Brandenburger Landesverfassungsgericht entscheidet am Freitag (10.00 Uhr) über das Brandenburger Paritätsgesetz. Dieses schreibt vor, dass die Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt werden müssen. AfD und NPD hatten gegen die Regelung geklagt. Sie halten die Vorgabe für verfassungswidrig.
Brandenburg war das erste Bundesland, das ein Paritätsgesetz verabschiedete. Später wurde auch in Thüringen eine solche Regelung eingeführt. Diese wurde im Juli vom Landesverfassungsgericht gekippt.
(S.A.Dudajev--DTZ)