Deutsche Tageszeitung - Datenschutzbeauftragter kritisiert Plan für neue Befugnisse der Geheimdienste

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Datenschutzbeauftragter kritisiert Plan für neue Befugnisse der Geheimdienste


Datenschutzbeauftragter kritisiert Plan für neue Befugnisse der Geheimdienste
Datenschutzbeauftragter kritisiert Plan für neue Befugnisse der Geheimdienste / Foto: ©

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber äußert scharfe Kritik an den Plänen der Bundesregierung, den Geheimdiensten zusätzliche Überwachungsmöglichkeiten zu geben. Konkret wandte er sich am Freitag in einer Erklärung gegen die Möglichkeit der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), die etwa das Mitlesen von Nachrichten in verschlüsselten Chatdiensten erlaubt. Kelber sprach von "massiven Eingriffe in die Privatsphäre".

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"Die Gerichte haben einen deutlichen Reformbedarf in den Gesetzen der Nachrichtendienste aufgezeigt", führte der Datenschutzbeauftragte aus. "Statt diese dringenden Reformen anzugehen, sollen nun neue Überwachungsmöglichkeiten geschaffen werden. Ich fordere erneut ein Sicherheitsgesetz-Moratorium und eine unabhängige wissenschaftliche Analyse der bestehenden Gesetze."

In dem Gesetz aus dem Bundesinnenministerium, das am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligt wurde und unter anderem die Einführung der Quellen-TKÜ vorsieht, findet Kelber gleich mehrere Mängel. So sei Umfang der Informationserhebung nicht klar festgelegt. Dadurch bestehe die Gefahr, dass die Quellen-TKÜ eine "Onlinedurchsuchung" werde, die aber eigentlich gar nicht eingeführt werden solle.

Außerdem entsprächen die Voraussetzungen für die Durchführung weitgehend denen der Befugnisse zur Quellen-TKÜ im Polizeibereich, kritisierte Kelber. Dies verstoße gegen das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten. "Es besteht die Gefahr, dass das Ausmaß der staatlichen Überwachung in der praktischen Anwendung das für eine Demokratie erträgliche Maß übersteigt."

Kelber kündigte eine detaillierte Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für den Bundestag an, der sich als nächstes mit der Vorlage befassen muss.

(W.Novokshonov--DTZ)

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