Deutsche Tageszeitung - Schottisches Gericht weist Antrag zu neuem Unabhängigkeitsreferendum ab

Schottisches Gericht weist Antrag zu neuem Unabhängigkeitsreferendum ab


Schottisches Gericht weist Antrag zu neuem Unabhängigkeitsreferendum ab
Schottisches Gericht weist Antrag zu neuem Unabhängigkeitsreferendum ab / Foto: ©

Ein schottisches Gericht hat einen Antrag abgelehnt, ein neues Unabhängigkeitsreferendum ohne die Zustimmung der britischen Regierung zuzulassen. Es wäre "hypothetisch, akademisch und verfrüht", in dieser Frage zu urteilen, entschied Richterin Ailsa Carmichael am Freitag. Selbst wenn sie eine solche Entscheidung treffen würde, würde dies "die schottische Regierung, die britische Regierung oder das schottische Parlament nicht zwingen, auf eine bestimmte Weise zu handeln".

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Das oberste Gericht Schottland swar von dem Unabhängigkeits-Aktivisten Martin Keatings angerufen worden. Er wollte, dass das Gericht dem Regionalparlament die Befugnis zur Einberufung eines neuen Referendums zuspricht. Am Freitag kündigte Keatings an, vermutlich in Berufung gehen zu wollen.

2014 war eine Volksabstimmung in Schottland zugunsten eines Verbleibs im Vereinigten Königreich ausgegangen. Einem von Schottland nach dem britischen EU-Austritt geforderten neuen Unabhängigkeitsreferendum hatte der britische Premierminister Boris Johnson bereits mehrfach eine Absage erteilt.

Die Anhänger eines neuen Unabhängigkeitsreferendums in Schottland argumentieren, bei der Volksabstimmung von 2014 sei das Ergebnis des Brexit-Referendums noch nicht absehbar gewesen. Darüber hinaus hatten bei der Volksabstimmung über den Brexit 62 Prozent der Schotten mit "Nein" gestimmt.

Die Entscheidung über ein Referendum in Schottland liegt bei Johnson. Der Druck auf ihn könnte sich aber erhöhen, wenn die Scottish National Party (SNP) von Regierungschefin Nicola Sturgeon bei den Regionalwahlen im Mai einen hohen Sieg erringt. Sturgeon strebt an, dass Schottland nach einem Austritt aus dem Vereinigten Königreich wieder der EU beitreten kann.

(W.Novokshonov--DTZ)

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