Deutsche Tageszeitung - Hamburger Verwaltungsgericht kippt allgemeine Maskenpflicht in Parks

Hamburger Verwaltungsgericht kippt allgemeine Maskenpflicht in Parks


Hamburger Verwaltungsgericht kippt allgemeine Maskenpflicht in Parks
Hamburger Verwaltungsgericht kippt allgemeine Maskenpflicht in Parks / Foto: ©

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat eine an Wochenenden sowie Feiertagen geltende allgemeine Maskenpflicht in beliebten großen Parks und Grünanlagen der Hansestadt gekippt. Die Richter verwarfen nach Angaben vom Freitag die von der Stadt erlassene Anordnung in einem Eilverfahren als unverhältnismäßig. Es bleibe unklar, warum eine "situationsunabhängige" und generelle Pflicht zum Maskentragen aus Infektionsschutzgründen zu den angegebenen Zeiten notwendig sein solle. (Az. 9 E 920/21)

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Insgesamt diene die Maskenpflicht zwar einem "legitimen Zweck", befand das Gericht. Es bleibe aber offen, warum es in den Parks insbesondere "unabhängig von den Wetterverhältnissen" an jedem Wochenende und an jedem Feiertag zu Menschenansammlungen kommen sollte, in denen die Mindestabstände mehr nicht gewahrt werden könnten. In Einzelfällen könne auf vermehrtes Besucheraufkommen in Grünanlagen mit differenzierteren Maßnahmen reagiert werden.

Der Hamburger Senat hatte die Maskenpflicht vor zwei Wochen vor dem Hintergrund des zwischenzeitlich frühlingshaften Wetters und der Sorge vor ansteckenderen Corona-Mutationen erweitert. Demnach muss an Wochenenden und an Feiertagen in zahlreichen beliebten Parks tagsüber eine Maske getragen werden. Dies gilt etwa an der Alster, am Elbufer und im Stadtpark. Auch Jogger sind betroffen.

Laut Verwaltungsgericht klagte ein Bürger gegen die Maskenpflicht beim Joggen und bekam Recht. Der Beschluss in dem Eilverfahren ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Stadt kann dagegen noch Beschwerde von dem Hamburger Oberverwaltungsgericht einlegen.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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