Deutsche Tageszeitung - EU leitet wegen Nordirland-Streit rechtliche Schritte gegen Großbritannien ein

EU leitet wegen Nordirland-Streit rechtliche Schritte gegen Großbritannien ein


EU leitet wegen Nordirland-Streit rechtliche Schritte gegen Großbritannien ein
EU leitet wegen Nordirland-Streit rechtliche Schritte gegen Großbritannien ein / Foto: ©

Im Streit um Kontrollen bei der Einfuhr von Waren nach Nordirland hat die EU rechtliche Schritte gegen Großbritannien wegen Verstößen gegen das Brexit-Abkommen eingeleitet. Die Regierung in London habe mit "einseitigen Entscheidungen" internationales Recht gebrochen, erklärte EU-Kommissionsvize Maros Sefkovic am Montag. Brüssel startet demnach ein Vertragsverletzungsverfahren und aktiviert zudem den im Abkommen vorgesehenen Streitschlichtungsmechanismus.

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Hintergrund ist die einseitige Entscheidung Londons, geltende Übergangsregelungen für Kontrollen in der irischen See bis Oktober zu verlängern. Das Brexit-Abkommen sieht dort Zollkontrollen zwischen Nordirland und dem Vereinigten Königreich vor, um zu verhindern, dass an der Landgrenze zwischen der britischen Provinz und dem EU-Mitglied Irland wieder kontrolliert werden muss. Dies könnte nach Einschätzung beider Seiten zu einem Wiederaufflammen des blutigen Nordirland-Konflikts führen.

Die britische Regierung hatte vor zwei Wochen angekündigt, die Ausfuhr von Lebensmitteln und Agrarprodukten nach Nordirland vorerst dennoch weiterhin nicht zu kontrollieren. Es handele sich um eine "vorübergehende" Maßnahme, um größere Störungen im Warenfluss zu vermeiden, hieß es. Brüssel kritisierte dies umgehend als Vertragsbruch.

In einem Schreiben nach London habe die Behörde nun zunächst die Verstöße dargelegt und ihre Beseitigung gefordert, sagte ein Kommissionsvertreter. Das Verfahren könnte über eine Reihe von Etappen letztlich bis zum Europäischen Gerichtshof führen. Dieser könnte bei einer Entscheidung zugunsten der EU gegen Großbritannien Bußgelder verhängen.

Die Kommission wirft der britischen Regierung nach Angaben des Behördenvertreters darüber hinaus vor, "zum zweiten Mal innerhalb von sechs Monaten in der gleichen Angelegenheit" ihre Verpflichtungen gemäß internationalen Rechts verletzt zu haben. Sie nahm damit Bezug auf drei umstrittene Klauseln in einem britischen Binnenmarktgesetz, die nach Ansicht Brüssels gegen das Austrittsabkommen verstoßen hätten. London hatte die Klauseln vergangenen Dezember zurückgenommen.

"Dies untergräbt das Vertrauen und das Verständnis, dass wir eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen können", sagte der Kommissionsvertreter. Deshalb aktiviere Brüssel zusätzlich den Streitbeilegungsmechanismus im Brexit-Abkommen. Hier würde der Konflikt zunächst in einem gemeinsamen Ausschuss behandelt, der für die ordnungsgemäße Anwendung des Austrittsabkommens zuständig ist. Gibt es dort keine Lösung könnte die EU die Einsetzung eines Schiedsgremiums verlangen.

Dessen Beschlüsse wären für beide Seiten bindend. Auch hier sind Geldbußen möglich. Hält sich eine Seite nicht an den Schiedsspruch, kann die andere Teile des Austrittsabkommens aussetzen.

(V.Korablyov--DTZ)

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