Deutsche Tageszeitung - Halbbruder von Jordaniens König will sich Einschränkungen widersetzen

Halbbruder von Jordaniens König will sich Einschränkungen widersetzen


Halbbruder von Jordaniens König will sich Einschränkungen widersetzen
Halbbruder von Jordaniens König will sich Einschränkungen widersetzen / Foto: ©

Der des Komplotts gegen seinen Halbbruder, den jordanischen König Abdullah II., beschuldigte Hamsa bin Hussein will sich seine Bewegungsfreiheit nicht von den Behörden einschränken lassen. "Natürlich werde ich nicht gehorchen, wenn sie sagen, du darfst nicht raus gehen, du darfst nicht twittern, du darfst nicht mit Menschen kommunizieren", sagte er in einer Audioaufnahme, die am Sonntagabend im Kurzbotschaftendienst Twitter veröffentlicht wurde.

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Die jordanischen Sicherheitsbehörden werfen dem früheren Kronprinzen Hamsa und weiteren Verdächtigen vor, "Kontakte zu ausländischen Vertretern" unterhalten zu haben, die darauf abzielten, "die Sicherheit Jordaniens zu destabilisieren". Neben Bassem Awadallah und Scherif Hassan ben Said, die führende Posten innehatten, seien 14 bis 16 weitere Verdächtige festgenommen worden, teilte der stellvertretende Regierungschef Ayman Safadi am Sonntag mit.

Hamsa steht nach eigenen Angaben unter Hausarrest. Er dementierte am Samstag in einem von der BBC veröffentlichten Video, in eine Verschwörung verwickelt zu sein. Er sei kein Teil eines Komplotts, betonte Hamsa. Zugleich unterstrich er, "nicht verantwortlich" zu sein "für den Zusammenbruch der Regierungsführung, die Korruption und für die Inkompetenz" in der Führung des Landes.

König Abdullah II., der den Thron 1999 nach dem Tod seines Vaters König Hussein bestiegen hatte, hatte Hamsa zunächst entsprechend dem Wunsch seines Vaters zum Kronprinzen gemacht. 2004 widerrief er dies jedoch und verlieh seinem eigenen Sohn Hussein diesen Titel.

Die Festnahmen erfolgten nur wenige Tage vor der 100-Jahr-Feier des Königreichs. Am 11. April 1921 hatte der damalige König Abdullah seine erste Regierung gebildet.

(M.Dylatov--DTZ)

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