Deutsche Tageszeitung - Hamburger Verwaltungsgericht billigt nächtliche Ausgangssperre

Hamburger Verwaltungsgericht billigt nächtliche Ausgangssperre


Hamburger Verwaltungsgericht billigt nächtliche Ausgangssperre
Hamburger Verwaltungsgericht billigt nächtliche Ausgangssperre / Foto: ©

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die seit Karfreitag in der Hansestadt geltende nächtliche Ausgangssperre in einem ersten Eilverfahren gebilligt. Es bestehe aufgrund der Zuspitzung des ohnehin bereits auf einem hohen Niveau befindlichen Corona-Pandemiegeschehens ein "hinreichender Anlass" dazu, hieß es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Gerichts. Es lehnte damit einen Eilantrag einer Familie mit Kind ab. (Az. 14 E 1579/21).

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Ohne nächtliche Ausgangssperre wäre eine wirksame Eindämmung des Geschehens "erheblich gefährdet", erklärten die Richter weiter. Die Ausgangssperre sei den Antragstellern dabei auch zumuten, da die konkreten Auswirkungen für sie mit Blick auf die aktuelle Corona-Lage und die für die Allgemeinheit entstehenden Vorteile als verhältnismäßig anzusehen seien. Der Beschluss kann noch vor dem Oberverwaltungsgericht angefochten werden. Es gibt zudem weitere Klagen gegen die Ausgangssperre.

Wegen der stark steigenden Infektionszahlen gilt in Hamburg seit Karfreitag eine Ausgangssperre zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens. Menschen dürfen in dieser Zeit nur aus wichtigen und unaufschiebbaren Gründen unterwegs sein. Ausnahmen gelten darüber hinaus für das Ausführen von Hunden und körperliche Betätigungen wie etwa Joggingrunden, sofern diese allein erfolgen. Ähnliche Beschränkungen gelten derzeit auch in vielen anderen Kommunen.

(W.Novokshonov--DTZ)

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