Deutsche Tageszeitung - Bundestag diskutiert das Für und Wider der Sterbehilfe

Bundestag diskutiert das Für und Wider der Sterbehilfe


Bundestag diskutiert das Für und Wider der Sterbehilfe
Bundestag diskutiert das Für und Wider der Sterbehilfe / Foto: ©

Im Bundestag ist am Donnerstag das Für und Wider der Sterbehilfe diskutiert worden. Dabei warben die Initiatoren eines Gesetzentwurfs, der die Suizidbeihilfe unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen soll, für ihre Vorlage. Sterbehilfe solle im Grundsatz erlaubt sein, auch Ärzte sollten Unterstützung leisten dürfen, sagte die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr. Kritiker wie der CSU-Abgeordnet Stephan Pilsinger wandten ein, der Schutz des Lebens müsse uneingeschränkt gewährleistet sein.

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Helling-Plahr verwies auf das in dem von ihr mit initiierten Gesetzentwurf vorgesehene Beratungsangebot für Sterbewillige. Dieses müsse flächendeckend, niedrigschwellig und frei von Bevormundung sein. Die Betroffenen bräuchten keinen "erhobenen Zeigefinger", sondern Verständnis. Die Linken-Abgeordnete Petra Sitte als weitere Unterstützerin des Gesetzentwurfs sagte, die Betroffenen wollten selbstbestimmt handeln. "Deshalb ist für mich Sterbehilfe auch Lebenshilfe."

Der SPD-Parlamentarier Helge Lindh sagte, es gehe bei der Suizidbeihilfe "nicht um das Müssen, sondern um das Dürfen". Derzeit würden Menschen in einer unerträglichen Situation dazu gebracht, sich die tödlichen Medikamente zu beschaffen. Dies solle auf legalem Wege möglich sein. Hingegen sollten Organisationen, die damit Geschäfte machen, bekämpft werden.

Demgegenüber warnte Pilsinger, die Suizidbeihilfe dürfe keine breite Akzeptanz bekommen. Andernfalls könnten sich kranke Menschen gedrängt sehen, Angehörige durch den Suizid zu entlasten. Der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling betonte, der autonome Wille des Einzelnen müsse vor dem Einfluss Dritter geschützt werden.

Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte in der Debatte, es dürfe unter keinen Umständen einen "sanften Druck" geben, Angebote zur Sterbehilfe anzunehmen. "Eine solche Entwicklung wäre für unsere Gesellschaft fatal." Allenfalls solle es einen klar definierten Rahmen geben, der Ärzte bei Suizidbeihilfe vor Strafverfolgung schützt. Der Staat solle nicht dazu verpflichtet werden, die tödlichen Medikamente zur Verfügung zu stellen.

Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch betonte, Suizidwillige bräuchten keine Angebote zur Sterbehilfe, sondern Hilfe zum Leben. Es dürfe durch eine gesetzliche Regelung nicht "die Büchse der Pandora" geöffnet werden.

Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast, die einen weiteren Gesetzentwurf zur Sterbehilfe erarbeitet hat, verwies darauf, dass es auch ohne gesetzliche Regelung einen Zugang zu tödlichen Medikamenten gebe. Suizidbeihilfe finde längst statt. Statt des "klandestinen Zugangs" solle es einen sicheren Weg geben.

Der von Helling-Plahr und weiteren Abgeordneten vorgelegte Gesetzentwurf sieht ein Recht auf Suizidbeihilfe nach eingehender Beratung vor. Voraussetzung solle sein, dass der Sterbewillige sein Leben "aus autonom gebildetem, freiem Willen" beenden möchte. Entsprechende Beratungsstellen sollten eine staatliche Anerkennung benötigen.

Bei der Suizidbeihilfe besteht Handlungsbedarf, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe gekippt hatte. Das Thema wird seit jeher quer durch alle Parteien kontrovers diskutiert, es gibt keinen Fraktionszwang. Es ist ungewiss, ob in der laufenden Legislaturperiode noch ein neues Gesetz zustande kommt.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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