Deutsche Tageszeitung - Gerichte in Hamburg und Köln lehnen Beschwerden gegen Ausgangssperre ab

Gerichte in Hamburg und Köln lehnen Beschwerden gegen Ausgangssperre ab


Gerichte in Hamburg und Köln lehnen Beschwerden gegen Ausgangssperre ab
Gerichte in Hamburg und Köln lehnen Beschwerden gegen Ausgangssperre ab / Foto: ©

Gerichte in Hamburg und Köln haben Beschwerden gegen die im Kampf gegen die Coronakrise verhängten nächtlichen Ausgangssperren abgewiesen. Vor dem Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) wollte ein Kläger mit seiner Beschwerde erreichen, dass eine vom Hamburger Verwaltungsgericht in erster Instanz ausgesprochene Billigung der Maßnahme erneut überprüft wird. Das OVG lehnte dies aber nach Angaben vom Mittwoch ab, weil der Verfasser keine stichhaltige Begründung dafür vorlegte. (Az. 5 Bs 85/21)

Textgröße ändern:

Demnach rechtfertigen die von dem Beschwerdeführer genannten Studien keine hinreichenden Zweifel an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Diese seien für die aktuelle Pandemielage entweder wenig aussagekräftig oder stützten die Auffassung des Senats, wonach die Ausgangssperren wirkten, betonte das Gericht.

Eine inhaltliche und rechtliche Prüfung von Entscheidungen der Vorinstanz nehme das OVG standardmäßig immer erst vor, wenn ein Beschwerdeführer "tragende Annahmen" erfolgreich in Zweifel ziehen könne, hieß es weiter. Dies sei im vorliegenden Fall nicht gelungen. Es sei aber eine weitere Beschwerde anhängig.

Hamburg hatte angesichts stark steigender Coronazahlen bereits zu Ostern eine nächtliche Ausgangssperre verhängt, die zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr gilt. Es gelten Ausnahmen für triftige Gründe, etwa Arbeit. Auch körperliche Betätigungen wie Joggen und das Ausführen von Hunden sind allein weiter erlaubt.

Das Hamburger Verwaltungsgericht hatte die Ausgangssperre vor zwei Wochen in einem Eilverfahren als angemessene und zumutbare staatliche Reaktion auf das Pandemiegeschehen gebilligt. Ohne die Maßnahme werde die Corona-Eindämmung "erheblich gefährdet".

Das Kölner Verwaltungsgericht wies am Mittwoch den Eilantrag eines Bürgers gegen die von der Stadt Köln verhängte nächtliche Ausgangsbeschränkung mit dem Argument ab, die Maßnahme sei "voraussichtlich verhältnismäßig und zumutbar". (Az.: 7 L 689/21)

Die Ausgangsbeschränkung sei "gesetzlich zulässig, weil sich eine kontinuierliche ansteigende Entwicklung der Inzidenzzahlen in Köln bis zu einem Wert von 188,1 in der vergangenen Woche ergeben" habe, schrieb das Gericht. Sozialkontakte in fremden Haushalten stellten "ein Risiko dar, das die Ausgangsbeschränkung zu verringern suche".

Die Stadt Köln hatte die Ausgangsbeschränkung am 16. April verhängt. Danach ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung - wie in Hamburg - in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet - etwa zur Berufsausübung oder für einen Arztbesuch.

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

Merz äußert bei Besuch in Südkorea Hoffnung auf Wiedervereinigung mit dem Norden

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat bei einem Besuch der Demilitarisierten Zone (DMZ) zwischen Nord- und Südkorea die Hoffnung auf eine friedliche Wiedervereinigung Koreas geäußert. Er sei dankbar, "dass wir eine solche Teilung in Deutschland seit 36 Jahren nicht mehr erleben müssen", sagte Merz am Freitag bei einer Rede an der DMZ laut Redetext. "Wollen wir hoffen, dass auch Korea eines Tages die Chance bekommt, seine staatliche Einheit zurückzugewinnen", fügte er hinzu.

SPD-Fraktionsvize: Berliner SPD soll nicht mit Linke koalieren

In der SPD wächst der Druck auf den Berliner Landesverband, keine Koalition unter Führung der Linkspartei einzugehen. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Siemtje Möller, sagte am Freitag im ARD-"Morgenmagazin", "ich würde es nicht tun". Möller bezog sich dabei auch auf die "Spiegel"-Berichterstattung, wonach die Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp Angst vor Berliner Hamas-Sympathisanten mit Verbindung zur Linken hat.

Steinmeier drängt in Peking auf ausgeglichene Handelsbeziehungen zwischen China und Deutschland

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat bei einem Besuch in Peking auf ausgeglichene Handelsbeziehungen zwischen China und Deutschland gedrängt. "Das Prinzip des Win-Win, das unsere Wirtschaftsbeziehungen ausgezeichnet hat", sagte Steinmeier am Freitag in Peking, "das wollen wir wahren". Der Bundespräsident betonte außerdem die "dichten, hochdynamischen" Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Ländern - gerade diese "müssen wir natürlich immer wieder überprüfen und immer wieder anfassen".

Trump sagt zwei seiner letzten Wahlkampfauftritte vor den Zwischenwahlen ab

US-Präsident Donald Trump hat auf zwei Wahlkampfauftritte vor den Zwischenwahlen zum Kongress verzichtet. Trump sage zwei seiner letzten Wahlkampfveranstaltungen vor den Midterms ab, teilte seine Republikanische Partei am Donnerstag (Ortszeit) mit. Anstelle der Veranstaltungen in Kansas und Iowa werde der Präsident eine "große Anzahl" virtueller "Telerallyes" in zahlreichen Bundesstaaten abhalten. Trumps letzte Wahlkampfveranstaltung soll nun am Freitag in Florida stattfinden.

Textgröße ändern: