Deutsche Tageszeitung - KMK-Vorsitzende: Kinderimpfungen für Präsenzunterricht nicht entscheidend

KMK-Vorsitzende: Kinderimpfungen für Präsenzunterricht nicht entscheidend


KMK-Vorsitzende: Kinderimpfungen für Präsenzunterricht nicht entscheidend
KMK-Vorsitzende: Kinderimpfungen für Präsenzunterricht nicht entscheidend / Foto: ©

Der Impfstatus von Kindern wird laut Kultusministerkonferenz (KMK) bei einer Rückkehr zum Präsenzunterricht in Schulen keine entscheidende Rolle spielen. "Für uns ist es wichtig, die Schulen in voller Präsenz öffnen zu können - unabhängig davon, ob die Kinder geimpft sind", sagte die Vorsitzende des Gremiums, die Brandenburger Bildungsministerin Britta Ernst (SPD), am Freitag in der Sendung "Frühstart" der Sender RTL und ntv.

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In den Schulen werde es auch weiterhin die Maskenpflicht und eine umfangreiche Teststrategie geben, ergänzte Ernst. Insgesamt hofften die deutschen Kultusminister, dass es in den Schulen nach den Sommerferien "in voller Klassenstärke" und "so normal wie möglich" weitergehe. Zugleich bekräftige sie, dass Impfungen von Kindern aus ihrer Sicht einen wichtigen Beitrag dazu leisten würden. Impfungen würden die Schulen "natürlich sicherer machen".

In Deutschland wird derzeit über das Für und Wider einer Impfung von Kindern und Jugendlichen im Alter ab zwölf Jahren diskutiert. In der EU ist seit kurzem ein erster Corona-Impfstoff für diese Altersgruppe zugelassen. Die Bundesregierung entschied bereits, dass sich Zwölf- bis 15-Jährige ab Montag impfen lassen können. Eine Entscheidung der Ständigen Impfkommission (Stiko) zur Empfehlung von Kinderimpfungen steht bislang aber noch aus.

Eine Entscheidung des unabhängigen Expertengremiums wird in den kommenden Tagen erwarteten. Dessen Vorsitzender Thomas Mertens stellte am Freitag im ZDF-"Morgenmagazin" bereits klar, dass mit einer pauschalen Impfempfehlung für Jugendliche ab zwölf Jahren nicht zu rechnen sei. Die von der Stiko ausgewerteten Daten und Modellrechnungen rechtfertigten das "bei weitem nicht".

(S.A.Dudajev--DTZ)

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